
Rechtsfrage des Tages:
Nicht nur in älteren Schulgebäuden, auch in modernen Schulhäusern kann es im Hochsommer drückend heiß werden. Die meisten Schüler und so manche Lehrer träumen dann von Hitzefrei. Wer entscheidet eigentlich, ob und wann es Hitzefrei gibt?
Antwort:
Wenn der Kopf nicht nur vom Lernen raucht und die hochsommerlichen Temperaturen im Klassenzimmer die Konzentration verpuffen lassen, sehnen sich die meisten Schüler nach dem Freibad oder einem kühlen Plätzchen. Und tatsächlich ist es so, dass es Kindern und Jugendlichen ab bestimmten Temperaturen kaum möglich ist, dem Unterricht zu folgen. Eine schülerseits begehrte Reaktion hierauf ist der Wunsch nach Hitzefrei. Tatsächlich kommt es aber vor, dass an verschiedenen Schulen in ein und derselben Stadt manche Schüler die Schulbank drücken müssen, während die anderen schon an den Baggersee fahren. Und das hat einen Grund.
Schulrecht ist Ländersache
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Thema Hitzefrei gibt es bei uns nicht. Allerdings gibt es in einzelnen Bundesländern Verordnungen und Erlasse der Kultusministerien zur Unterrichtsorganisation bei hohen Temperaturen. Die Regelungen sind dabei teils detailliert, manchmal aber auch nur sehr grob umrissen. Und in der Regel ist es Sache der Schulleitung, über geeignete Maßnahmen bei heißem Wetter zu entscheiden.
Was tun bei Hitze?
Die Möglichkeiten reichen von Verkürzungen einzelner Schulstunden über die Verlegung in kühlere Räume oder den schattigen Pausenhof sowie Verzicht auf Klassenarbeiten bis hin zum Ausfall von Unterrichtsstunden. Das Ermessen liegt häufig bei der Schulleitung. Diese entscheidet meist, ob der Unterricht aufgrund hoher Temperaturen für die Schüler noch zumutbar ist.
Zeit und Temperatur
Je nach Bundesland wird in den Erlassen eine Temperatur vorgegeben, ab der schulfrei gegeben werden kann. Die Spannbreite liegt etwa zwischen 27 und 30 Grad Celsius Raumtemperatur als Anhaltspunkt. Manchmal kommt es auf die Uhrzeit an, manchmal sogar auf die Schulform. Natürlich spielen daneben auch äußere Faktoren eine erhebliche Rolle. Gehen alle Klassenräume einer Schule nach Süden, wird es dort sicherlich schneller unzumutbar heiß als bei einem Betonbau mit dicken Wänden und Fenstern Richtung Norden.
Mal so, mal so
Und so kann es sein, dass manche Schüler sich schneller über Hitzefrei freuen dürfen als andere. Auch wird teilweise auf das Alter der Schüler geschaut. In manchen Bundesländern gibt es für Schüler der Sekundarstufe II grundsätzlich kein Hitzefrei. Im Einzelfall kann natürlich auch ein älterer Schüler vom Unterricht befreit werden, wenn für diesen die Gefahr gesundheitlicher Schäden droht. Spielt der Kreislauf verrückt und fühlt sich ein Schüler krank, soll er wie sonst auch natürlich vom Unterricht entschuldigt werden.
Stand: 01.01.2025
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