Wann und wie muss ich mich krankmelden?
Unwohlsein behindert Konzentration und Arbeitsleistung. Kann ein Schüler wegen Krankheit nicht am Schulunterricht teilnehmen, müssen die Eltern die Schule unverzüglich darüber informieren. Bei Volljährigkeit ist der Schüler selbst in der Pflicht. Welche Form die Benachrichtigung haben muss, regeln Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in den einzelnen Ländern.
Im Allgemeinen musst du als Schüler eine schriftliche Entschuldigung vorlegen. Dabei reicht i. d. R. vorab eine telefonische Benachrichtigung. In manchen Fällen verlangt die Schule ein privatärztliches oder schul- bzw. amtsärztliches Attest. Es kann außerdem sein, dass du Klassenarbeiten nachschreiben musst. Auch diese Fragen sind in den Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
Plötzlich und unerwartet
Fühlst du dich während des Unterrichts plötzlich elend, melde dich gleich bei deinem jeweiligen Fachlehrer. Er entscheidet, ob und wann du vorzeitig nach Hause darfst. Bei Minderjährigen bittet er üblicherweise die Eltern, ihr Kind möglichst abzuholen.
Das ist weder Bürokratie noch Schikane: Die Eltern haben ein Recht auf Information. Sie müssen wissen, dass du daheim bist – und dass du nicht die Schule schwänzt. Außerdem: Schließlich muss sich jemand darum kümmern, dass du sicher nach Hause kommst und versorgt wirst.
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