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Schule: Entschuldigung für Fehltage

Krank zu Hause

Ist Ihr Kind krank, sollte es das Bett hüten. Der Schulbesuch fällt dann aus. Einfach zu Hause lassen sollten Sie Ihren Nachwuchs aber nicht.

Ein Thermometer auf einem grünen Hintergrund.

Rechtsfrage des Tages:

Husten, Schnupfen oder Magen-Darm-Grippe – nicht nur diese typischen Krankheiten gehen in Schulen regelmäßig um. Kann Ihr Kind die Schule nicht besuchen, sollten Sie es entschuldigen lassen. Welche Regeln gelten?

Antwort:

Gerade in den letzten Monaten fehlen immer wieder viele Schüler wegen eines Infekts. Drückt der Bauch oder steigt das Fieber, hat kein Kind etwas in der Schule verloren. Damit aber keine negativen Konsequenzen drohen, sollten Sie über die richtige Entschuldigung für Ihr Kind Bescheid wissen. Da Schulrecht aber Ländersache ist, gibt es keine bundesweit einheitlichen Regeln. Erster Ansprechpartner sollte stets die Schule sein.

Pflicht, nicht Kür

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Eltern keine Entscheidungsbefugnis haben, ob und wie lange ihr Kind zur Schule geht. Ist der Nachwuchs krank, sollte er natürlich nicht die Schulbank drücken müssen. Als Eltern sollten Sie Ihrem Kind dann eine Entschuldigung mitgeben. Ab wann diese Pflicht ist und ob Sie sich vorher telefonisch melden müssen, kommt drauf an.

Telefonische Abmeldung

Idealerweise rufen Sie gleich in der Schule an und melden Ihr Kind ab, wenn es wegen einer Erkrankung nicht zum Unterricht erscheinen kann. Ob dies aber auch verpflichtend ist, kommt auf Ihr Bundesland und die Schulordnung der Schule Ihres Kindes an. Während mancherorts eine Abmeldung vor Unterrichtsbeginn verlangt wird, reicht in anderen Bundesländern eine nicht näher definierte „unverzügliche“ Abmeldung. Erscheint ein Kind einfach nicht zum Unterricht, kann zudem jeder Lehrer abwägen. Hat er ein mulmiges Gefühl und erreicht die Eltern nicht, kann er den vermissten Schüler sogar bei der Polizei melden. Eine bestimmte Frist gibt es dabei nicht.

Entschuldigung in Schönschrift

Im nächsten Schritt kommt die Frage auf, ob und ab wann Sie für Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung brauchen. Fehlt der Schüler mehrere Tage, sollten Sie ihm immer ein Entschuldigungsschreiben mitgeben. Auch hier reicht es in manchen Bundesländern aus, bei längerer Erkrankung nach zwei Wochen eine Mitteilung an die Lehrer weiterzugeben. Andernorts müssen Sie Ihr Kind spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung schriftlich entschuldigen. Achtung! An Berufsschulen gelten meist andere Regeln. Hier müssen Sie ab dem dritten Tag in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.

Attestpflicht

Es gelten keine allgemeinen Regeln, ab welcher Fehlzeit Eltern ein ärztliches Attest beibringen müssen. Hierzu finden Sie Bestimmungen in der jeweiligen Schulordnung. Außerdem ist es Sache der Schule, jeweilige Entschuldigungsgründe anzuerkennen. So kann es auch passieren, dass Sie für jeden Fehltag Ihres Kindes eine ärztliche Krankschreibung beibringen müssen. Nämlich dann, wenn die Lehrer die Sorge haben, dass Ihr Kind den Unterricht schwänzt.

Bußgeld fürs Schwänzen

Fehlen Schüler unentschuldigt, können sie selbst oder ihre Eltern mit einem Bußgeld belegt werden. Eltern können nämlich meist bei Kindern unter 14 Jahren wegen eines Verstoßes gegen die Schulpflicht eine Ordnungswidrigkeit begehen. Ab dem 14. Lebensjahr können die Kinder auch selbst zur Kasse gebeten werden. Je nach Schwere des Falls und Bundesland können sogar Bußgelder von bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen.

Guter Kontakt

Nicht immer steckt hinter dem Schulschwänzen aber pure Faulheit. Immer mehr Kinder leiden unter psychischen Störungen wie Angstphobien, die den Schulbesuch für sie zur unüberwindlichen Hürde werden lassen. Daher sollten Eltern nicht nur bei gelegentlicher Krankheit in der Schule nach den Regeln zur Entschuldigung fragen. Ein enger Kontakt zu den Lehrern kann Schülern dabei helfen, den Weg auf die Schulbank zurückzufinden. Und auch das Jugendamt kann mit verschiedenen Maßnahmen wie Familienhilfe oder Lerntherapien unterstützen.

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