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Schule schwänzen: Früher in die Ferien?

Pool statt Pause

Die großen Ferien stehen vor der Tür. Wäre es nicht praktisch, schon ein paar Tage früher starten zu können? Das sollte gut überlegt sein.

Frau mit drei Kindern im Pool.

Rechtsfrage des Tages:

Kurz vor den Sommerferien steht in der Schule meistens wenig an. So manche Eltern kommen da auf die Idee, ihre Kinder einfach schon ein paar Tage eher mit in den Urlaub zu nehmen. Warum ist das kein guter Einfall?

Antwort:

Die Noten stehen fest und die Zeugnisse sind geschrieben. Und nicht nur die Schüler, auch die Lehrer freuen sich auf die wohlverdienten Ferien. Leider ist das Reisen in der Hauptsaison im Sommer meist deutlich teurer als vor den Ferien. Trotzdem sollten Eltern sich nicht verleiten lassen, einfach früher in die Sonne zu starten und die Kinder in der Schule zu entschuldigen. Kommt das raus, drohen hohe Bußgelder.

Schwänzen ist schwänzen

In Deutschland gilt die Schulpflicht ohne Wenn und Aber. Wie lange die Schulpflicht insgesamt dauert, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bis zur 9. Klasse müssen aber die Kinder aller Bundesländer zur Schule gehen. Und zwar bis zum letzten Tag vor den Ferien. Nehmen Sie Ihr Kind früher aus der Schule, gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Der Wunsch, früher in die Ferien zu starten, ist keine Entschuldigung. Vielmehr wird das Fernbleiben Ihres Kindes wie Schwänzen gewertet.

Geldbuße droht

Nehmen Sie Ihr Kind einfach früher aus dem Unterricht, begehen Sie als Eltern eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld fällt in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich hoch aus, beträgt aber in der Regel mindestens 1.000 Euro. Auch Schüler können je nach Bundesland mit einer Geldbuße belegt werden. Und beispielsweise in Hamburg, Hessen oder im Saarland wandelt sich das Schwänzen bei dauernder oder wiederholter Pflichtverletzung in eine Straftat. Dann droht unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.

Nachweis durch Attest

Melden Sie Ihr Kind einfach krank und fliegen heimlich in die Sonne, können Sie ebenfalls schlechte Karten haben. Die Schulleitung hat nämlich die Möglichkeit, für die Erkrankung ein ärztliches Attest zu verlangen. Geregelt ist das in den jeweiligen Schulordnungen. In so gut wie jeder Schulordnung dürften Sie mittlerweile eine Attestpflicht für die letzten Tage vor den Ferien finden. Ist Ihr Kind wirklich erkrankt, bekommen Sie aber vom Arzt unproblematisch die notwendige Bescheinigung.

Aufgeflogen

Sind Sie der Meinung, dass Sie sich und Ihr Kind um die letzten Schultage unentdeckt herumschummeln können? Immer wieder fliegen solche Schulschwänzer auf – sei es durch ein zufälliges Treffen am Flughafen, durch den altbekannten „Flurfunk“ oder unbedachte Bilder in den sozialen Medien. Gehen Sie also lieber nicht davon aus, Ihrem Kind unbemerkt ein paar Tage Ferien mehr bescheren zu können.

Gute Gründe

Natürlich kann es auch immer wichtige Gründe geben, Ihr Kind berechtigt für einige Tage von der Schule befreien zu lassen. Zu denken wäre beispielsweise eine Reise zu einer Beerdigung eines Angehörigen oder einer Hochzeitsfeier im Ausland. Eine günstigere Urlaubsreise wird hingegen kaum als Grund anerkannt werden. Spielen Sie mit offenen Karten und wenden Sie sich an Ihre Schulleitung. Sofern Ihr Kind durch die Ausfallzeit nicht allzu viel Stoff und Unterricht versäumt, werden Sie mit Ihrem Antrag auf Schulbefreiung gute Chancen haben.

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