
Rechtsfrage des Tages:
Die meisten Schüler dürften schon sehnsüchtig auf die große Sommerpause warten. In manchen Bundesländern dauert es allerdings länger als in anderen. Wer legt eigentlich die Termine für die Schulferien fest?
Antwort:
Viele Erwachsene erinnern sich mit einer Träne im Auge an die glückliche Schulzeit, in der man neben den Oster- und Herbstferien im Sommer sechs Wochen frei hatte. Auch heute haben Schüler jährlich bis zu 75 Ferientage. Darüber hinaus kann die Unterrichtsverwaltung aus besonderen Gründen einzelne Tage als schulfrei erklären, die häufig bei dieser Berechnung nicht mitzählen. Wann genau die Ferientage liegen, wird unterschiedlich festgelegt. Aktuell hat sich die Kultusministerkonferenz auf die Sommerferienzeiten von 2025 bis 2030 geeinigt.
Sache der Länder
Die Grundlage für die Festlegung der Ferienregelung ist ein Abkommen aus dem Jahre 2020. In der "Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" ist geregelt, dass Ferientermine in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgelegt werden. Da Schulrecht grundsätzlich Ländersache ist, entscheidet nicht der Bund über die Ferientermine. Zuständig sind die Länder beziehungsweise die Kultusministerkonferenz.
Verkehr und Auslastung
Die genauen Termine für die Sommerferien legt die Kultusministerkonferenz fest. Um Verkehrsprobleme und Schwierigkeiten in den Feriengebieten bei der Quartierbelegung zu vermeiden, wird ein rollierendes System zur Festlegung der Ferientermine mit fünf Ländergruppen angewandt. Die Termine plant die Kultusministerkonferenz immer für mehrere Jahre im Voraus und sie sollen zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen. Dabei wird sich am Jahreskalender mit den kirchlichen Feiertagen orientiert. Wenn beispielsweise Ostern und Pfingsten recht spät liegen, müssen auch die Sommerferien später beginnen. Dadurch soll ausreichend Zeit für das Lern- und Prüfungspensum zum Ende des Schuljahres gewährleistet werden.
Regelung in Ländergruppen
Während sich die meisten Bundesländer mit dem jeweiligen Start der Sommerferien abwechseln, gilt für Bayern und Baden-Württemberg eine Besonderheit. In diesen beiden Bundesländern beginnen die Sommerferien immer erst später als in den anderen Ländern. Grund dafür ist, dass es dort traditionell längere Pfingstferien gibt. Frühe Sommerferien würden die Prüfungszeit auf nur wenige Wochen verkürzen. Insgesamt sind die Bundesländer in fünf Ländergruppen aufgeteilt. So haben stets Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zur selben Zeit Ferien wie auch Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dann gibt es noch die Ländergruppe I, zu der Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gehören, während Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland allein die Gruppe III bildet.
Inselkinder
Auch auf den Ostfriesischen Inseln können sich Kinder nicht immer auf die ansonsten in Niedersachsen vereinbarten Sommerferien verlassen. Die Inselschulen dürfen nämlich in Absprache mit den Schulträgern abweichende Ferientermine vereinbaren. Meist sind dann die Sommerferien kürzer und die Herbstferien dafür länger. Der Grund: Viele Eltern arbeiten im Tourismusgeschäft, das während der Sommerzeit auf den Inseln Hochkonjunktur hat. Würden die großen Ferien komplett im Sommer liegen, hätten viele Familien kaum eine Chance auf einen gemeinsamen Urlaub.
Ostern, Herbst und Weihnachten
Die übrigen Ferien legen die Länder selbst fest. Daher gibt es bundesweit auch teilweise deutliche Unterschiede. Zum Beispiel hatte Niedersachsen häufig deutlich längere Osterferien als Mecklenburg-Vorpommern. Dafür konnten sich Schüler in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel über Winterferien im Februar freuen, während niedersächsische Schüler nach wenigen Tagen Zeugnisferien schon wieder die Schulbank drücken mussten.
Stand: 01.01.2025
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