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Wie darf ein Grabstein aussehen?

Schlicht vs. pompös

Manche mögen es klassisch, andere möchten die Ruhestätte mit einem individuellen Grabstein gestalten. Erlaubt ist aber nicht alles, was gefällt.

Friedhof mit blumengeschmückten Gräbern.

Rechtsfrage des Tages:

Hat der Tod eines geliebten Menschen eine Lücke im Leben hinterlassen, kann ein liebevoll gestaltetes Grab etwas Trost bringen. Trotz vieler Freiheiten müssen Sie sich bei der Grabplatte oder dem Stein an ein paar Regeln halten. Was gilt es bei der Gestaltung des Grabsteins zu beachten?

Antwort:

Vom klassischen Kreuz über einen Naturstein bis hin zu extravaganten Skulpturen – der Fantasie sind auch bei der Gestaltung eines Grabsteins kaum Grenzen gesetzt. Die realen Grenzen finden Sie in der Friedhofssatzung und Friedhofsordnung. Bevor Sie einen Stein, eine Gedenktafel oder eine Grabplatte setzen lassen, müssen Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung einen Antrag stellen. Und nicht alles wird dabei genehmigt.

Nicht zu extravagant

In der jeweiligen Friedhofsordnung finden Sie genaue Angaben, welche Grabsteine erlaubt und welche unerwünscht sind. Auf vielen kirchlichen Friedhöfen dürfen Sie beispielsweise keine Symbole verwenden, die keinen christlichen Hintergrund haben. Erkundigen Sie sich vor der Bestellung eines Grabsteins, was auf dem gewählten Grabplatz erlaubt ist. Nicht selten sehen die Friedhofsordnungen auch eine maximale Größe des Grabsteins vor. 

Wussten Sie, dass ...

… es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, einen Grabstein aufzustellen? Allerdings sehen die meisten Friedhofsordnungen das Setzen eines Steins oder einer Gedenkplatte vor.

Von Bildern bis Sinnsprüchen

Üblicherweise finden Sie auf Grabsteinen den Vor- und Zunamen des Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbedatum. Was auf dem Stein stehen muss und was draufstehen darf, erfahren Sie wiederum bei der Friedhofsverwaltung. Gibt es keinerlei Vorgaben, sind Sie in Ihren Gestaltungsideen vollkommen frei. Umgekehrt kann es sein, dass Sinnsprüche, Gebete oder Portraits des Verstorbenen unerwünscht sind. An die Vorgaben auf dem Friedhof müssen Sie sich halten, sonst bekommen Sie keine Genehmigung für das Aufstellen des Steins.

Genehmigung erforderlich

Jeder Grabstein muss vor dem Setzen durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Die Kontaktdaten können Sie häufig einem Schaukasten am Eingang des Friedhofs entnehmen. Oder Sie fragen beim Friedhofswärter nach. Bei der zuständigen Verwaltung erhalten Sie auch Informationen, wie der Grabstein gestaltet und wie groß er sein darf und welche Inschrift auf ihm graviert werden kann.

Gut zu wissen ...

Bestimmte Grabplätze haben eine besonders strenge Ordnung. Hat sich der Verstorbene beispielsweise für einen Grabplatz in einem Ruheforst entschieden, dürfen Sie in der Regel keinerlei Plaketten oder Gedenksteine am Ort der letzten Ruhe anbringen.

Auf fester Basis

Wichtig ist, dass der Grabstein mit einem festen Fundament im Boden verankert ist. Da sich die Erde eines Grabes nach der Bestattung setzt, müssen Sie mit dem Aufstellen des Grabsteins zunächst eine gewisse Zeit warten. Andernfalls könnte der Stein trotz des Fundaments umkippen. Aufgrund der möglichen Unfallgefahr dürfen stehende Grabsteine in aller Regel nur von Steinmetzen oder Personen mit entsprechender Zulassung aufgestellt werden. Liegende Grabsteine und Gedenkplatten dürfen Sie mancherorts selbst niederlegen. Auch hier kann Ihnen die Friedhofsordnung allerdings einen Strich durch die Rechnung machen. Denn auf einigen Friedhöfen müssen auch liegende Grabsteine vom Profi gesetzt werden.

Alles in Ordnung?

Es existiert sogar eine Unfallverhütungsvorschrift, wonach Grabmale und Fundamente nur nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden dürfen. Außerdem muss die Friedhofsverwaltung einmal jährlich die Grabmale auf ihre Standfestigkeit hin prüfen. Achten Sie bei Ihren Friedhofsbesuchen darauf, ob der Grabstein noch fest verankert ist. Steht er bereits schief, müssen Sie tätig werden und den Grabstein wieder richtig befestigen lassen. Aus Haftungsgründen empfiehlt es sich allein schon deswegen, das Aufstellen eines Grabsteins einem Profi zu überlassen.

Grabsteine wiederverwenden

Ist die Grabnutzungszeit abgelaufen, wird das Grab aufgelöst. Doch wohin mit dem Grabstein? Wollen Sie den Stein entsorgen, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung. Handelt es sich um einen besonders hochwertigen Naturstein, können Sie diesen auch einem Steinmetz zum Kauf anbieten. Teilweise können Sie gebrauchte Grabsteine sogar im Internet kaufen. Aber Achtung! Durch den Transport, die Entfernung der Gravur und eine eventuell nötige Restauration kann der vermeintlich günstige Stein plötzlich richtig teuer werden.

Stand: 28.01.2025

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