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Fälligkeit der Erbschaftssteuer

Wann muss man zahlen?

Wer erbt, freut sich womöglich auf ein hübsches Sümmchen. Doch irgendwann will der Staat seinen Anteil: Die Steuer wird fällig.

Eine Frau sitzt am Sofa und liest einen Brief. Ihr Blick verrät, dass sie etwas nicht glauben kann.

Wann die Erbschaftssteuer entsteht und wann gezahlt werden muss

Die Steuer entsteht i. d. R. mit dem Tod des Erblassers.

Für den Erwerb der Erbschaft unter einer aufschiebenden Bedingung entsteht die Steuer erst mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung. Beispiel: Das Kind bekommt das Erbe erst, wenn es 18. Jahre alt ist.

Bei Schenkung unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung. Für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung.

Fälligkeit

Fällig ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer frühestens mit Bekanntgabe des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids. Das Finanzamt kann auf Antrag die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden.

Schuldner

Die Erbschaftssteuer schuldet der Erwerber, z. B. der Erbe, Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte. Bis zur Teilung des Nachlasses haftet der gesamte Nachlass für die Steuerverbindlichkeiten.

Hat der Steuerschuldner die Zuwendung oder Teile davon vor Entrichtung der Erbschaftssteuer einem anderen unentgeltlich übertragen, so haftet der andere in der Höhe des Werts der Zuwendungen persönlich für die Steuer.

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Mitteilungspflicht
 

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