Wann die Erbschaftssteuer entsteht und wann gezahlt werden muss
Die Steuer entsteht i. d. R. mit dem Tod des Erblassers.
Für den Erwerb der Erbschaft unter einer aufschiebenden Bedingung entsteht die Steuer erst mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung. Beispiel: Das Kind bekommt das Erbe erst, wenn es 18. Jahre alt ist.
Bei Schenkung unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung. Für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung.
Fälligkeit
Fällig ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer frühestens mit Bekanntgabe des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids. Das Finanzamt kann auf Antrag die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden.
Schuldner
Die Erbschaftssteuer schuldet der Erwerber, z. B. der Erbe, Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte. Bis zur Teilung des Nachlasses haftet der gesamte Nachlass für die Steuerverbindlichkeiten.
Hat der Steuerschuldner die Zuwendung oder Teile davon vor Entrichtung der Erbschaftssteuer einem anderen unentgeltlich übertragen, so haftet der andere in der Höhe des Werts der Zuwendungen persönlich für die Steuer.
Auch interessant:
Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand
Mit diesem Rechtsschutz sichern Sie sich für die Zeit nach dem Berufsleben in den Lebensbereichen Privat, Wohnen und Verkehr ab.