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Das Wichtigste zum Pflichtteilsrecht

Kurz & knapp

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Pflichtteil gemäß Erbrecht.

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Pflichtteil – kurz & knapp

Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsberechtigt sind die gesetzlichen Erben, welchen vom Erblasser kein Erbteil übertragen wurde. "Enterben" kann man daher zum Beispiel Kinder nur teilweise, ein Pflichtteil steht ihnen dennoch zu.

Anspruch

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, den der Pflichtteilsempfänger gegenüber den Erben geltend machen muss.

Höhe des Pflichtteils

Ermitteln Sie den gesetzlichen Erbteil des Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Es handelt sich um einen Geldanspruch. Bei Ehegatten hängt die Höhe des Pflichtteils auch vom gesetzlichen Güterstand ab. Den Pflichtteil durch einen ganz kleinen Erbteil zu umgehen, funktioniert nicht. Der Berechtigte bekommt dann einen Zusatzpflichtteil.

Wert des Nachlasses

Um den Wert des Pflichtteils ermitteln zu können, muss zunächst die Höhe der Erbschaft ermittelt werden. Dazu wird eine Nachlassbilanz aufgestellt.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Versuch, die Erbmasse durch Schenkungen zu Lebzeiten und damit den Pflichtteil gering zu halten, funktioniert eher schlecht. Die Schenkungen der letzten zehn Jahre werden anteilig so gezählt, als gehörten sie noch zur Erbmasse.

Vertraglicher Pflichtteilsverzicht

Wie auf das Erbe kann auch auf den Pflichtteil verzichtet werden. Der Verzichtende behält alle Rechte als gesetzlicher Erbe. Häufigster Grund für einen Pflichtteilsverzicht ist ein Berliner Testament oder eine vorweggenommene Erbfolge.

Entzug des Pflichtteils

Unter sehr engen Voraussetzungen (§ 2333 BGB) ist es möglich, dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil zu entziehen. Der Pflichtteil kann unter den Voraussetzungen des § 2338 BGB auch beschränkt werden.

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