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Suche nach verschollenen Konten

Wo ist das Erbe?

Sind Sie Erbe geworden, hatten aber nicht viel Kontakt zum Verstorbenen? Wie finden Sie dann heraus, bei welcher Bank er sein Konto hatte?

In einem Suchfeld steht "Girokonto". Ein Zeigefinger tippt auf die Lupe, um die Suche zu starten.

Rechtsfrage des Tages:

Verstirbt ein Angehöriger, ist viel zu regeln. Nicht immer wissen die Erben, ob und wo sich die Erbschaft überall versteckt. Hat der Verstorbene Gelder bei mehreren Geldinstituten deponiert, wird es besonders schwierig. Wie erfahren Sie, bei welchen Banken und Sparkassen überall Konten schlummern?

Antwort:

Einen Nachlass zu sortieren, kann eine aufwendige Angelegenheit sein. Besonders schwierig und leider oft der Regelfall wird es, wenn der Verstorbene kein Verzeichnis über den Nachlass aufgestellt hat. Sparbücher, Kontoauszüge oder Schreiben einer Bank können erste Anhaltspunkte für Bankguthaben bieten. Nicht selten finden Sie aber nicht einmal solche Dokumente. Vermuten Sie, dass der Erblasser ein oder mehrere Konten geführt hat? Auch wenn Sie keine konkreten Anhaltspunkte haben, können Sie das Geld aufspüren.

Privatbanken

Für die Suche nach Konten bei Privatbanken können Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden und einen Antrag auf Kontennachforschung stellen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie zur Nachforschung berechtigt sind. Legen Sie Ihrem Antrag daher eine Kopie des Erbscheins oder des Testaments bei. Der Bundesverband sucht dann per Rundschreiben beim letzten bekannten Wohnsitz des Verstorbenen nach Bankverbindungen bei Privatbanken.

Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken

Ebenso funktioniert die Suche beim Deutschen Sparkasse- und Giroverband. Dieser leitet Ihre Anfrage an den Regionalverband des letzten Wohnsitzes des Erblassers weiter, der dann nach Konten, Sparbüchern und Co. sucht. Der Deutsche Volks- und Raiffeisenverband hält sogar eine eigene Informationsseite im Internet bereit. Je nach Verband und Suche können für die Nachforschung Kosten anfallen. Erkundigen Sie sich daher am besten vorher über deren Höhe.

Öffentliche Banken und Bausparkassen

Schwieriger wird es bei öffentlichen Banken und Bausparkassen. Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VOEB) bietet kein Nachforschungsinstrument an. Hier müssen Sie sich selbst an die einzelnen Banken wenden.

Geld im Ausland

Vermuten Sie, dass der Erblasser Geld im Ausland angelegt hat? In der Schweiz und in Luxemburg können Sie den Konten auf die Spur kommen. In der Schweiz können Sie sich an den Bankenombudsmann wenden. Von dort erhalten Sie binnen weniger Wochen Auskunft, ob Konten bei den Eidgenossen vorhanden sind. Bestand allerdings mehr als 60 Jahre kein Kontakt zwischen Kunde und Bank, muss das Geld an den schweizerischen Staat ausgezahlt werden. Der Bankenverband in Luxemburg führt zwar keine eigene Suche für Sie durch, stellt Ihnen aber umfangreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Schlechte Karten haben Sie hingegen in Österreich. Über den Bankenverband haben Sie als Privatperson keine Möglichkeit, Konten aufzuspüren. Dieser erteilt nur Gerichten Auskunft.

Gelten Fristen?

Besondere Fristen müssen Sie nicht beachten. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die Konten weiterzuführen. Auch nach vielen Jahren können Sie als Erbe die Auszahlung eines Guthabens verlangen, wenn Sie auf ein verschollenes Konto aufmerksam werden. Nach 30 Jahren müssen die Banken das Geld ausbuchen und als Gewinn versteuern. Meldet sich danach allerdings doch noch ein Erbe, müssen sie das Geld dennoch auszahlen.

Suche nicht nur im Erbfall

Übrigens können Sie die Nachforschungsanfrage nicht nur im Erbfall veranlassen. Die Nachforschung können Sie auch nutzen, wenn Sie als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurden. Vertreten Sie beispielsweise als Betreuer Ihre Mutter, können Sie sich der Nachforschung bedienen. Dies kann hilfreich sein, wenn sich Ihre Mutter zum Beispiel aufgrund einer Demenz nicht mehr an Ihre Bankverbindungen erinnern kann. Als Nachweis für Ihre Berechtigung müssen Sie dann dem Antrag eine Kopie des amtlichen Betreuerausweises beifügen.

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