Viele Leute wollen sich schon zu Lebzeiten um eine gerechte Verteilung ihres Nachlasses kümmern. Ein Testament zu schreiben muss nicht aufwendig sein. Aber wohin mit dem wichtigen Dokument?
Für viele mag es nicht unbedingt erfreulich sein, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig um die Regelung seines Nachlasses zu kümmern. Ein Testament kann da für Klarheit sorgen. Damit Ihre Erben Ihrem letzten Willen später auch nachkommen können, müssen Sie Ihre letztwillige Verfügung sicher verwahren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Das notarielle Testament
Auch wenn Sie keine großen Vermögenswerte hinterlassen, können Sie Streitigkeiten unter Verwandten verhindern oder besondere Wünsche kundtun. Sie können Ihren letzten Willen notariell beurkunden lassen. Die Urschrift des notariellen Testaments gibt der Notar in die besondere amtliche Verwahrung. Zudem wird das Testament dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer gemeldet. Im Falle Ihres Ablebens erhält das für Ihre Erbschaft zuständige Nachlassgericht vom Register alle relevanten Daten und gegebenenfalls Urkunden. Diese kann dann das Nachlassgericht eröffnen. Das Zentrale Testamentsregister registriert übrigens nicht nur Testamente. Auch Erbverträge und andere erbfolgerelevante Unterlagen werden dort verzeichnet.
Testament aus eigener Feder
Aber nicht nur notarielle Testamente haben ihre Gültigkeit. Sie können auch selbst handschriftlich Ihren letzten Willen zu Papier bringen. Wichtig ist, dass Sie das gesamte Testament per Hand schreiben und mit Ihrer Unterschrift versehen. Ort und Datum der Errichtung sollten Sie auch vermerken. Was nicht geht: das Testament am Computer zu schreiben. Ein solches Schriftstück ist trotz Unterschrift nicht als Testament anerkannt. Haben Sie ein privatschriftliches Testament aufgesetzt, können Sie das Dokument selbst in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht geben. Dieses meldet Ihre Urkunden wiederum an das Testamentsregister. Durch die Hinterlegung können Sie sicherstellen, dass Ihr Testament im Sterbefall auch gefunden wird. Natürlich kostet Sie die Hinterlegung Geld. Die Gebühren sind allerdings recht gering. Genaue Angaben können Sie bei Ihrem Nachlassgericht bekommen.
Testament im Nachtschrank
Umgekehrt sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Testament zu hinterlegen. Das Gesetz schreibt Ihnen dies nicht vor. Sie können Ihre letztwillige Verfügung auch zu Hause aufbewahren. Eine Registrierung beim Zentralen Testamentsregister ist dann allerdings nicht möglich. Haben Sie sich entschlossen, Ihr Testament selbst aufzubewahren, sollten Sie gut überlegen wo. Verstecken Sie das Dokument nicht so gut, dass Ihre Erben es im Todesfall nicht finden können. Sinnvoll kann es sein, dass Sie nahe Angehörige oder die Erben über den Ort der Verwahrung informieren.
Sicher im Bankschließfach?
Sie möchten Ihr Testament in Ihrem Bankschließfach aufbewahren? Dann sollten Sie daran denken, dass Ihre Erben oder eine Vertrauensperson auch nach Ihrem Tod Zugriff auf dieses Schließfach haben müssen. Im Normalfall wird die Bank Ihren Erben den Zugang zum Schließfach erst nach Vorlage des Erbscheins gewähren. Einen Erbschein erhalten Ihre Erben aber nur mit dem Testament. Auch müssen Banken das Nachlassgericht nicht über das Bestehen eines Schließfaches informieren. Daher sollten Sie mit Ihrem Bankberater sprechen, damit Ihre Erben eine Vollmacht auch über Ihren Tod hinaus oder eine sogenannte Vollmacht auf den Todesfall erhalten. Ansonsten besteht das Risiko, dass Ihre Erben das Testament nicht finden oder nicht aus dem Schließfach herausholen dürfen.
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