Wie viel kostet ein Testament beim Notar?
Für das notarielle Einzeltestament fallen beim Notar Kosten an, deren Höhe vom Wert des Nachlasses abhängt. Bei einem Vermögenswert von 500.000 Euro betragen z. B. die Notargebühren 935 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
Dazu kommen noch Kosten in Höhe von 75 Euro für die amtliche Verwahrung des Testaments. Für die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister fällt zusätzlich eine Gebühr von 15 Euro an.
Was ist günstiger: ein Erbschein oder ein notarielles Testament?
Früher haben Erben, wenn sie sich das Bankguthaben eines Verstorbenen auszahlen lassen wollten, einen Erbschein benötigt. Dieser ist in der Regel doppelt so teuer wie ein notarielles Testament. Für den Erbschein fallen nämlich neben den Notarkosten auch noch die Gebühren beim Nachlassgericht an. Für den Erbschein müssen die Erben somit zwei volle Gebühren aufbringen – für ein notarielles Testament fallen nur die Gebühren beim Notar an.
Heutzutage reicht ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll eines Nachlassgerichtes ebenfalls aus. Ein handgeschriebenes Testament genügt dafür allerdings nicht.
Die Bank darf nur dann einen Erbschein verlangen, wenn das notarielle Testament unvollständig ist und Fragen aufwirft. Das kann z. B. der Fall sein, wenn im Testament der Name des Erben fehlt.
Günstiger wird es mit der postmortalen Vollmacht
Die günstigste Möglichkeit ist jedoch die postmortale Vollmacht. Mit dieser sparen sich Erben sowohl die Kosten beim Notar, als auch die beim Nachlassgericht. Wenn der Erbe solch eine formgültige, postmortale Vollmacht vom Erblasser erhalten hat, kann er gegenüber Banken und gegenüber dem Grundbuchamt handeln. Und das ohne weitere Dokumente und Gebühren.