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Erste Schritte nach dem Todesfall

Checkliste für Hinterbliebene

Was nach einem Todesfall zu veranlassen ist, erfahren Sie hier.

Ein Mann sitzt auf einer Treppe und studiert ein Schriftstück.

Trauerfall - und nun...

Keine alltägliche Situation und dennoch wird gerade jetzt ein kühler Kopf benötigt. Nach einem Trauerfall sind einige Dinge zu veranlassen. Hier finden Sie eine Checkliste, die Sie dabei unterstützt und Ihnen einen ersten Überblick gibt, was erledigt werden muss.

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Hier finden Sie eine stets aktuelle Sammlung von Verträgen, Musterschreiben, Merkblättern und Checklisten für alle Rechtslagen.

Checkliste

Totenschein ausstellen lassen

Ist Ihr Angehöriger Zuhause verstorben, müssen Sie einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben, wird der Totenschein automatisch im Krankenhaus ausgestellt, Sie müssen sich um nichts kümmern. Den Totenschein brauchen Sie um später beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen.

Bestattungsunternehmen beauftragen

Es hilft Ihnen bei der Auswahl des Sarges, der Planung der Beerdigung, dem Blumenschmuck, und den Todesanzeigen. Zu unterscheiden ist hier die Bestattungspflicht von der Kostentragungspflicht. Verpflichtet die Bestattung zu organisieren sind die nächsten Angehörigen. Kostentragungspflichtig sind die Erben. Es kann daher also sein, dass ein nächster Angehöriger zwar verpflichtet ist die Beerdigung zu organisieren, aber kein Erbe geworden ist und daher die Kosten nicht tragen muss. Falls derjenige, der die Kosten der Beerdigung tragen muss, für diese nicht aufkommen kann, trägt das Sozialamt die Beerdigungskosten.

Verwandte und Freunde informieren

Vermieter informieren

Wichtig zu wissen ist, dass der Ehepartner von Gesetzes wegen automatisch in den Mietvertrag eintritt, wenn er diesen nicht innerhalb von 4 Wochen widerruft. Achtung: Falls minderjährige Kinder mit Ihnen in der gemeinsamen Wohnung gelebt haben und Sie nach dem Ableben Ihres Ehepartners nicht in der Wohnung bleiben möchten, müssen Sie auch für Ihre minderjährigen Kinder den Eintritt in den Mietvertrag widerrufen. Wenn niemand automatisch in den Mietvertrag eintritt (weil der Erblasser alleine gewohnt hat), werden die Erben automatisch Mieter. Sie haben dann (wie der Vermieter auch) ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Arbeitgeber informieren

Soweit der Verstorbene noch berufstätig war, sollten Sie den Arbeitgeber informieren. Es ist auch anzuraten, Ihren eigenen Arbeitgeber zu informieren, um Sonderurlaub zu beantragen.

Sterbeurkunde beantragen

Beantragt werden muss die Sterbeurkunde beim Standesamt unter Vorlage des Totenscheins spätestens am 3. Werktag nach dem Ableben. Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen, und die Geburtsurkunde / die Heiratsurkunde (falls vorhanden) / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil Tipp: Sie sollten gleich mehrere Exemplare besorgen, diese werden Sie brauchen!

Testament vorhanden?

Sie sollten sich nach dem Ableben Ihres Angehörigen auf die Suche nach einem Testament machen. Falls Sie fündig werden, müssen Sie das Testament beim Nachlassgericht abgeben. Das ist Ihre gesetzliche Pflicht. Abzugeben sind auch ungültige Dokumente, wie beispielsweise zerrissene, oder nicht handgeschriebene Testamente. Das OLG Köln hat in einem neuen Urteil entschieden, wie mit der Situation umzugehen ist, wenn ein Testament nicht mehr auffindbar ist, Sie sich aber sicher sind, dass ein solches existiert hat: Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig. Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. Es besteht im Fall der Unauffindbarkeit eines Testaments auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gemäß § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. (OLG Köln 2 WX 261/18) Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen. Sollte der Erblasser sein Testament beim Notar oder bei Gericht hinterlegt haben, werden Sie automatisch angeschrieben und müssen sich um nichts kümmern. Das Nachlassgericht kümmert sich um die Testamentseröffnung und stellt auf Antrag hin auch den Erbschein aus. Diese Ausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Bitte überlegen Sie gut, ob Sie das Erbe annehmen möchten, bevor Sie den Erbschein beantragen. Die Beantragung wird als Annahme verstanden.

Rentenkasse und Finanzamt informieren

Bankkonto im Erbfall

Gegenüber der Bank können Sie sich als Erbe unter anderem durch einen Erbschein ausweisen. Dieser wird durch das Nachlassgericht ausgestellt. Dies kann aber einige Wochen dauern. Daher ist es schwierig in der Zwischenzeit über das Geld zu verfügen. Hat der Kontoinhaber zu Lebzeiten eine Vollmacht ausgestellt oder existiert eine notarielle Vorsorgevollmacht, können Sie sich auch dadurch gegenüber der Bank legitimieren.

Versicherung des Verstorbenen informieren

Dabei gilt grundsätzlich: Handeln Sie schnell! Viele Versicherungen haben in ihren Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Tod des Versicherungsnehmers binnen 24 bis 48 Stunden mitgeteilt werden muss. Für die einzelnen Versicherungen gilt Folgendes: Die Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Durch die Hausratversicherung ist der Hausrat des Verstorbenen in der Regel noch 2 Monate über dessen Tod hinaus abgesichert. Bei der Kraftfahrzeugversicherung ist nicht der Mensch, sondern das Fahrzeug versichert. Derjenige, der Erbe des Fahrzeugs wird, übernimmt daher automatisch die Versicherung.

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