Rechtsfrage des Tages:
Räumen Sie das Haus eines verstorbenen Angehörigen aus, finden sich manchmal die skurrilsten Gegenstände. Was machen Sie, wenn Sie Waffen oder Pistolen finden?
Antwort:
Wer eine Erbschaft antritt, muss sich meist auch um den Hausrat, Wertsachen und Alltagsgegenstände des Verstorbenen kümmern. Manchmal treten dabei Dinge zutage, die Sie als Erbe lieber nicht behalten möchten. Bestimmte Gegenstände dürfen Sie auch gar nicht einfach so in Ihren Besitz überführen, wie beispielsweise Waffen. Diese müssen Sie bei der Behörde melden. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie aber auch Waffen behalten.
Nachlass eines Jägers
Dass zu einer Erbschaft auch scharfe Waffen gehören, ist gar nicht so selten. War der Verstorbene Jäger oder Mitglied in einem Sportschützenverein, wird er in seinem Waffenschrank die eine oder andere scharfe Schusswaffe haben. Finden Sie im Nachlass erlaubnispflichtige Waffen oder Munition, müssen Sie dies umgehend der zuständigen Behörde anzeigen. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Waffen behalten?
Natürlich dürfen Sie die Waffen auch behalten. Voraussetzung ist aber, dass Sie entweder bereits eine Waffenbesitzkarte haben oder diese beantragen. Binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft oder nach Ablauf der Ausschlagungsfrist müssen Sie sich bei der Behörde melden. Diese stellt Ihnen eine Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie zuverlässig und persönlich zum Besitz einer Waffe geeignet sind. Oder Sie können die geerbte Waffe in Ihre bereits bestehende Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Allerdings müssen Sie auch ein Bedürfnis nachweisen durch Zugehörigkeit zu einer Gruppe, wie unter anderem Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen oder Bewachungsunternehmer.
Blockieren zum Behalten
Wollen Sie eine geerbte Waffe behalten, ohne zu einer der anerkannten Gruppen zu gehören? Dann müssen Sie die Waffe unbrauchbar machen. Dafür müssen Sie der Behörde nachweisen, dass Sie die Waffe durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem gesichert haben. Die Sicherung muss durch einen zertifizierten Waffenhändler erfolgen. Das ist aber nicht ganz billig. Eine Waffenbesitzkarte müssen Sie trotzdem beantragen. Alternativ können Sie die Waffe aber auch verkaufen. Achten Sie darauf, dass der Käufer eine Waffenhandelserlaubnis oder eine Waffenbesitzkarte für eine Waffe dieses Typs hat.
Notwendige Unterlagen
Möchten Sie eine Waffenbesitzkarte für Ihre Erbwaffe beantragen, brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Sie benötigen Ihren Personalausweis, die Sterbeurkunde des Erblassers, den Erbschein oder das Testament und die Waffenbesitzkarte des Verstorbenen. Achtung! Für Munition gelten noch besondere Regeln.
Weg mit der Waffe
Wollen Sie die geerbte Waffe auf keinen Fall behalten, können Sie diese wie beschrieben verkaufen oder auch verschenken. Wichtig ist, dass der Empfänger eine entsprechende Berechtigung hat. Alternativ können Sie Waffen und Munition auch bei der Polizei abgeben. Die Ordnungshüter kümmern sich um die Vernichtung. Die Waffenbesitzkarte des Verstorbenen ist mit dessen Ableben ungültig geworden. Diese müssen Sie bei der Behörde abgeben.
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