Der rechtliche Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Sie wollen wesentliche Teile Ihres Vermögens, etwa eine Immobilie, zu Lebzeiten auf Ihre Familienangehörigen übertragen, z. B. auf ein Kind? Oder auf jemand anderen? Dann ist der Übergabevertrag der richtige rechtliche Rahmen. Der Unterschied zum Testament oder zum Erbvertrag: Ihre in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen müssen Sie zu Lebzeiten erfüllen.
Lebzeitige Übertragung
Für den Übergabevertrag gelten nicht die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts. Zwar nimmt der Übergabevertrag sachlich die Erbfolge vorweg. Doch seine Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass der Empfänger der Zuwendung den Übergeber überlebt.
Der Übergabevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Grundstücke oder Gebäude Gegenstand des Vertrags sind.
Verlust des Vermögens
Auf der Grundlage des Übergabevertrags übertragen Sie das darin bezeichnete Vermögen an den Übernehmer. Vor Abschluss des Übergabevertrags sollten Sie sich über dessen Rechtsfolgen bewusst sein: Sie verlieren das Eigentum am Vertragsgegenstand. Neuer Eigentümer wird der Übernehmer.
Checkliste zum Übergabevertrag
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