Rechtsfrage des Tages:
Werden Sie betrunken am Steuer Ihres Autos erwischt, drohen Ihnen heftige Folgen. Aber auch auf einen E-Scooter sollten Sie nicht benebelt steigen. Welche Promillegrenze gilt?
Antwort:
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Daher müssen Sie auf dieselben Promillegrenzen achten wie beim Autofahren, um kein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu riskieren. Im Ernstfall droht auch hier der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Erhöhung der Promillegrenze wird immer wieder diskutiert – bisher bleibt aber alles beim Alten.
Roller oder Kraftfahrzeug
Sie sind klein, leicht, wendig – und flott. Immer mehr Leute steigen auf die spritzigen E-Scooter, um durch die Stadt zu flitzen. Konkret handelt es sich um Tretroller, die zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Ihre Beinkraft brauchen Sie für die Fortbewegung nicht. Was viele dabei nicht wissen: Auch diese Gefährte sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten weitgehend dieselben Regeln wie für Autos, Motorräder und Co. Nach einem feuchtfröhlichen Gelage sollten Sie daher nicht auf den motorisierten Roller steigen.
Promillegrenzen
Es gilt die Grenze von 0,5 Promille. Ab diesem Grad der Alkoholisierung müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie bereits eine Straftat. Die Folgen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte im Fahreignungsregister und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen sich an das strikte Alkoholverbot halten. Bei einem Verstoß gegen die Null-Promillegrenze droht neben einem Bußgeld und Punkten unter anderem die Verlängerung der Probezeit. Aber auch außerhalb der Probezeit müssen Sie schon vorher achtsam sein.
Die zwei Bierchen
Achtung! Bereits ab 0,3 Promille ist Ihre Fahrerlaubnis in ernster Gefahr. Fallen Sie nämlich durch Fahrfehler auf und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das gilt auch, wenn Sie zwar ordentlich fahren, in einer Kontrolle aber alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie lallen oder wanken zeigen. Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg wird meist auch eine Sperrzeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Haben Sie keine Fahrerlaubnis müssen Sie mit einer isolierten Sperrzeit rechnen. Das ist besonders für junge Leute bitter, die gerade ihren Führerschein machen wollen. Bei Alkoholdelikten steht vor dem Wiedererlangen der motorisierten Freiheit zudem in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Änderungen in Sicht?
Fachleute und Politiker diskutieren immer wieder über eine Änderung der Promillegrenzen für die elektrisch betriebenen Roller. Auch der Verkehrsgerichtstag hat sich mal mit diesem Thema beschäftigt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Veranstaltung, bei der Experten aus dem Verkehrsrecht und der Verkehrssicherheit über aktuelle Themen diskutieren und gegebenenfalls Empfehlungen an die Politik weitergeben. Bisher haben sich aber keine Änderungen ergeben, weswegen Sie mit Alkohol im Straßenverkehr weiter besonders vorsichtig sein müssen. Im Einzelfall kann das Gericht jedoch auch von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen und lediglich ein Fahrverbot aussprechen.
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