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Unerkannt unterwegs: verdrecktes Kennzeichen

Schmutz & Schnee

Nicht selten machen Schneematsch und Dreck das Autokennzeichen unkenntlich. Müssen Sie dann zu Wassereimer und Lappen greifen?

Autos stehen im Stau, bei dichtem Schneetreiben.

Rechtsfrage des Tages:

In der dunklen Jahreszeit erstrahlen unsere Autos nicht gerade in reinem Glanz. Regen, Matsch und Schnee verdrecken nicht nur die Karosserie, sondern machen oft auch die Nummernschilder unkenntlich. Müssen Sie das Kennzeichen reinigen? Und wenn ja, in welchen Zeitabständen?

Antwort:

Viele Autos auf unseren Straßen sehen gerade aus wie wild genutzte Geländewagen. Dabei sind sie meist nur im Stadtverkehr oder auf der Autobahn unterwegs. Auch das Nummernschild bleibt nicht verschont. So manches Kennzeichen versteckt sich derzeit unter einer Schicht aus Schneematsch oder Schmutz. Wer aber meint, dadurch bei einer Radarkontrolle unerkannt zu bleiben, irrt meist.

Unerkannt zu schnell?

Das Bußgeld für ein schlecht lesbares Kennzeichen ist mit fünf Euro noch recht leicht zu verschmerzen. Glauben Sie aber nicht, dass Sie so inkognito vielleicht ein Bußgeld für eine Verkehrssünde wie zu schnelles Fahren umgehen können. Die Behörden verfügen mittlerweile über moderne Bildbearbeitungsprogramme. Mit diesen können sie häufig auch noch so verdreckte Ziffern und Buchstaben wieder erkennbar machen. Vergessen Sie auch nicht die Umweltplakette auf Ihrer Windschutzscheibe. Auch dort ist Ihr Kennzeichen vermerkt und auf Blitzerfotos häufig sichtbar.

Achtung! Straftat!

Unter Umständen müssen Sie sogar mit der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens rechnen. Haben Sie nämlich das amtliche Kennzeichen rechtswidrig verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, steht eine Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Raum. Kann Ihnen die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Sie das Nummernschild absichtlich verschmutzt haben oder bewusst mit einem verdreckten Kennzeichen gefahren sind, können Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Im Wiederholungsfall kann das Gericht Sie sogar für bis zu ein Jahr ins Gefängnis stecken.

Schummeln lohnt nicht

Von Ihrem Autokennzeichen sollten Sie, außer zum Putzen, ohnehin die Finger lassen. So mancher hat schon versucht, Verkehrssünden durch reflektierende Lacke oder Folien auf dem Kennzeichen zu verschleiern. Zum einen funktionieren diese Methoden häufig gar nicht. Wichtiger ist aber, dass sich auch hier die Staatsanwaltschaft bei Ihnen melden wird. Übrigens müssen Sie auch mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen, wenn Sie einen Blitzer durch Glas oder eine Folie auf Ihrem Kennzeichen narren wollen.

Pausen nutzen

Sind Sie auf dem Weg in den Winterurlaub, müssen Sie aber nicht zum Reinigen des Kennzeichens alle halbe Stunde einen Rastplatz anfahren. Den Tankstopp oder die Kaffeepause sollten Sie aber nutzen. Haben Sie eine Flasche Leitungswasser im Auto, können Sie Ihr Nummernschild schnell vom gröbsten Schmutz befreien. Schauen Sie sich dabei auch Ihre Scheinwerfer an. Denn gerade wenn es schneit, können diese sich in trübe Funzeln verwandeln. Das Bußgeld für verdreckte oder verschneite Scheinwerfer liegt mit 35 Euro schon etwas höher. Außerdem gefährden Sie sich und andere, wenn Ihr Licht am Auto nicht gut erkennbar ist.

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