Rechtsfrage des Tages:
Als Autofahrer sollten Sie sie kennen: die Grüne Karte als Versicherungsnachweis. Auch wenn diese Karte heute tatsächlich weiß ist, sollten Sie sie im Auto mitführen – insbesondere, wenn es ins Ausland geht. Wofür brauchen Sie den Nachweis?
Antwort:
Möchten Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, sollten Sie die Grüne Karte immer dabeihaben. Diese „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)" dient der Anerkennung der Haftpflichtversicherung im Reiseland. Zwar müssen Sie sie nicht in allen Ländern zwingend vorzeigen. In manchen Ländern ist sie aber Pflicht. Obwohl die Karte heute weiß ist, hat sich der Name als feststehender Begriff etabliert.
Mit Versicherungspolice
In der Regel erhalten Sie die Grüne Karte zusammen mit der Versicherungspolice von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zugesandt. Haben Sie noch keine erhalten, können Sie sie kostenlos anfordern. Früher mussten Sie die Karte bei Ihrem Versicherungsvermittler abholen oder auf die Post warten. Aufgrund des Farbwechsels von grün zu weiß am 1. Juli 2020 können Sie die Karte jetzt auch online erhalten und selbst ausdrucken. Ausdrucken müssen Sie die Karte sogar unbedingt. Sie muss in Papierform vorliegen, ein digitaler Nachweis reicht nicht aus. Gültig ist die Grüne Karte für drei Jahre. Danach können Sie eine neue bestellen. Eigentlich heißt die Karte heute „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)“. Der Name „Grüne Karte“ hat sich aber etabliert und wird sich umgangssprachlich sicherlich noch lange halten.
Immer dabei?
Der Grünen Karte liegt ein System zugrunde, mit dem Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung im Ausland in fast 50 Ländern innerhalb und außerhalb Europas fahren dürfen, ohne eine jeweilige Versicherungsdeckung nach nationalem Recht nachkaufen zu müssen. In vielen Ländern müssen Sie die Karte nicht mehr zwingend dabeihaben. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Andorra, Monaco, San Marino, der Schweiz und Serbien gilt das Kennzeichenabkommen. Dort reicht schon das amtliche Kennzeichen als gültiger Versicherungsnachweis aus. Notwendig ist die Grüne Karte aber in einigen osteuropäischen Ländern und der Türkei. Ob die Grüne Karte im Ausland überhaupt gilt, können Sie auf der Karte direkt nachschauen. Oder Sie fragen bei Ihrer Versicherung nach. Vorsichtshalber sollten Sie insbesondere bei Reisen außerhalb der EU nach der Gültigkeit im Reiseland schauen. Manche Versicherungen schließen einzelne Länder aus. Für diese Länder brauchen Sie dann eine zusätzliche Versicherung. Achtung! Für Reisen in den Kosovo brauchen Sie immer eine separate Versicherung (kosovarische Grenzversicherung), das Land erkennt die Grüne Karte nicht an.
Sinnvoll in Italien
Italien hat eigentlich das Kennzeichenabkommen unterzeichnet. Dennoch sollten Sie die IVK immer dabei haben. Bei Unfällen in Italien werden Sie von der Polizei in der Regel nach der Grünen Karte gefragt. Schlimme Folgen drohen zwar nicht, haben Sie sie nicht dabei. Allerdings können Sie sich die Unfallaufnahme deutlich erleichtern und sich und den Carabinieri die Verständigung erleichtern.
Immer hilfreich
Auch wenn Sie in vielen Ländern die Grüne Karte nicht vorzeigen müssen, sinnvoll ist sie allemal. Kommt es zu einem Unfall, haben Sie mit der Grünen Karte alle wichtigen Daten wie die Versicherungsscheinnummer, das Kennzeichen und Anschriften in einem Dokument parat. Schreiben Sie die Angaben von der Grünen Karte Ihres Unfallgegners ab oder fotografieren Sie diese. Die wichtigsten Daten für die Unfallregulierung haben Sie dann bereits zusammen. Außerdem sollten Sie, wie sonst auch, Fotos von der Unfallstelle machen und sich nach Zeugen umschauen. In manchen Ländern müssen Sie auch zwingend die Polizei hinzuziehen.
Grüne Karte in Großbritannien
Schon länger gehört Großbritannien nicht mehr zur EU. Nach Ablauf einer Übergangszeit entfaltet das Kennzeichenabkommen mittlerweile keine Wirksamkeit mehr. Ausländische Autofahrer brauchen daher für ihren Urlaub in Großbritannien die Grüne Karte. Das Kennzeichen reicht nicht mehr aus. Außerdem müssen Sie auf Ihrem Fahrzeug ein großes D-Schild anbringen. Einen internationalen Führerschein brauchen Sie hingegen nicht. Der deutsche Führerschein wird während eines Urlaubs in Großbritannien anerkannt.
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