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Pfützendusche: Schadensersatz für nasse Kleidung?

Keine Dusche gefällig?

Zu Fuß unterwegs bei Regenwetter ist unschön. Und dann noch vom Spritzwasser der Autos durchnässt werden. Gibt es zumindest Schadensersatz?

Ein rotes Auto fährt durch eine Pfütze, sodass Pfützenwasser hochspritzt.

Rechtsfrage des Tages:

Bei schlechtem Wetter freuen Sie sich sicherlich auch, an einen Regenschirm gedacht zu haben. Manchmal kommt die kalte Dusche aber aus einer anderen Richtung. Fährt ein Auto neben Ihnen durch eine Pfütze, nützt der beste Regenschirm nichts. Muss der Fahrer mögliche Reinigungskosten zahlen?

Antwort:

Laufen Sie bei Regen durch die Straßen, sollten Sie auch auf große Pfützen auf der Straße achten. Fährt ein Auto unachtsam hindurch, droht Ihnen eine Dusche mit schmutzigem Straßenwasser. Manchmal kommt es zu richtigen Fontänen, die Sie von Kopf bis Fuß durchnässen. Schadensersatz für die Reinigungskosten Ihrer Kleidung werden Sie aber kaum durchsetzen können.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Im Straßenverkehr gilt insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss vorsichtig sein und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Daher sollten Autofahrer darauf achten, Fußgänger nicht mit Pfützenfontänen nass zu spritzen. Umgekehrt gilt die Rücksichtnahmepflicht aber auch für Fußgänger. Nach Ansicht einiger Gerichte sind Autofahrer nicht verpflichtet, Pfützen nur mit Schritttempo zu durchfahren. Dies würde den Verkehr unzumutbar behindern und außerdem die Unfallgefahr erhöhen. Außerdem müssten Fußgänger bei starkem Regen auch mit Spritzwasser rechnen und durch entsprechende Kleidung vorsorgen.

Mit Absicht

Einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Kosten hätten Sie hingegen, wenn der Autofahrer Sie absichtlich nass spritzt. Allerdings müssten Sie den Vorsatz beweisen. Und das wird im Einzelfall schwierig. Denkbar sind natürlich auch Fälle, in denen motorisierten Verkehrsteilnehmern durchaus zugemutet werden kann, eine gut erkennbare Wasseransammlung zu umfahren oder etwas abzubremsen. Solche Situationen können zu einer Haftungsteilung führen. So verurteilte beispielsweise das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Busfahrer zur Übernahme von zwei Dritteln der Reinigungskosten, weil er an einer Haltestelle unbedarft durch eine Pfütze fuhr und die wartenden Fahrgäste nass spritzte (Aktenzeichen: 32 C 2225/94-19).

Strafbarkeit möglich?

Aber macht sich ein Autofahrer möglicherweise strafbar, wenn er mit seinem Auto durch eine Pfütze fährt? Grundsätzlich würden drei Straftatbestände in Betracht kommen. Als Sachbeschädigung wird die Dusche aber in den seltensten Fällen zu werten sein. Können die Kleidungsstücke durch eine Reinigung wieder vollständig aufgefrischt werden, liegt keine Sachbeschädigung vor. Letztlich würde dieses Delikt voraussichtlich ohnehin am fehlenden Nachweis des Vorsatzes scheitern. Als körperliche Misshandlung wird das Nassspritzen auch nur in den seltensten Fällen zu betrachten sein, sodass auch eine fahrlässige Körperverletzung kaum in Betracht kommen dürfte. Und ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle liegt nicht vor, da nasse Kleidung nicht als Schaden in Folge eines Unfalls zu werten ist. Eine Strafbarkeit des Autofahrers dürfte daher nur in äußerst seltenen Sondersituationen anzunehmen sein.

Richtiges Verhalten bei Regen

Hat der Himmel seine Schleusen geöffnet oder hat der getaute Schnee große Lachen auf der Straße hinterlassen, sollten Autofahrer ihr Fahrverhalten anpassen. Schwimmen die Reifen auf dem Wasserfilm der Fahrbahn, kann es zu gefährlichem Aquaplaning kommen. Sie sollten daher den Fuß vom Gas nehmen und besonders vorausschauend fahren. Natürlich sollten Sie auch Rücksicht auf Fußgänger nehmen und Pfützen in der Gosse vermeiden. Achten Sie aber darauf, nicht durch Ausweich- oder Bremsmanöver einen Unfall zu verursachen. Als Fußgänger sollten Sie besonders auf geeignete Kleidung achten. Gerade in Unterführungen sammelt sich häufig Wasser vor dem Bordstein. Da Sie Ihren Schirm nicht als Schutz vor dem Regen von oben benötigen, können Sie ihn stattdessen als Schutzschild zwischen sich und die Straße halten. So können Sie mit etwas Glück eine Pfützendusche abwehren.

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