Rechtsfrage des Tages:
Wenn es kräftig stürmt, wird das Autofahren zur Herausforderung. Leider sorgen starke Windböen oder umstürzende Bäume immer wieder für schwere Unfälle. Welche Versicherung ist zuständig, wenn es durch einen Sturm zu einem Unfall oder Schaden kommt?
Antwort:
Zieht ein Sturm durchs Land, können Autofahrer schon mal heftig durchgeschüttelt werden. Bei stürmischem Wetter sollten Sie immer besonders aufmerksam fahren und den Fuß lieber vom Gas nehmen. Werden Sie dennoch von einer Böe erfasst und es kommt zum Unfall, können verschiedene Versicherungen ins Spiel kommen.
Windstärke entscheidend
Fällt ein morscher Baum bei Sturm auf Ihr Auto oder fliegt Ihnen auf der Straße ein dicker Ast in die Windschutzscheibe, können Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Ab Windstärke 8 können Sie bei der Teilkasko Sachschäden anmelden. Bei weniger Wind ist die Teilkasko hingegen nicht zuständig. Bei Windstärke geringer als 8 können Sie Schäden am Fahrzeug nur geltend machen, wenn Sie vollkaskoversichert sind. Für Personenschäden tritt diese Versicherung allerdings nicht ein.
Von der Straße geweht
Die gleichen Grundsätze gelten, wenn eine Sturmböe Ihr Fahrzeug von der Straße drückt. Sofern kein Fahrfehler vorliegt, tritt je nach Windstärke wieder die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein. Kommt es zu einem Folgeunfall mit einem weiteren Fahrzeug, kann dessen Eigentümer die Haftpflichtversicherung des „Weggewehten“ in Anspruch nehmen. Auch wenn diesen im Zweifel kein Verschulden trifft, muss er für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs einstehen. Natürlich wird dabei aber auch immer geprüft, ob dem Fahrer des anderen Fahrzeugs ein Fahrfehler vorgeworfen werden kann.
Baum auf der Straße
Kollidieren Sie mit einem umgestürzten Baum, kommt es hingegen nicht immer auf die Windstärke an. Lag der Baum schon etwas länger auf der Straße, brauchen Sie sich an Ihre Teilkaskoversicherung nicht zu wenden. Zwischen dem Sturm und dem Schaden an Ihrem Fahrzeug besteht nämlich kein unmittelbarer Zusammenhang. Für diese Unfallschäden ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Fällt der Baum hingegen unmittelbar vor Ihrem Auto um und Sie können nicht mehr anhalten, dürfen Sie sich wiederum an Ihre Teilkasko wenden. Voraussetzung ist hier aber auch, dass der Sturm Windgeschwindigkeiten von mindestens Stärke 8 hatte.
Der morsche Baum
Fraglich ist, ob Sie unter Umständen auch den Eigentümer des umgefallenen Baums für den Schaden in Anspruch nehmen können. Der Eigentümer eines Grundstücks muss nämlich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Dafür muss er alles ihm Zumutbare unternehmen, um Schäden von anderen durch Gefahrenquellen auf seinem Grundstück zu vermeiden. Stehen auf dem Grundstück Bäume, muss der Eigentümer diese regelmäßig auf Krankheiten und Standfestigkeit untersuchen. War ein Baum schon lange morsch und hätte der Eigentümer dies wissen müssen, muss er gegebenenfalls für das beschädigte Auto aufkommen, das vom umstürzenden Baum getroffen wurde.
Vorsichtig fahren!
Damit es im Idealfall gar nicht erst zu einem Schaden kommt, sollten Sie bei starkem Wind besonders vorsichtig fahren. Zum Beispiel auf Brücken oder wenn Sie ein Waldstück verlassen, müssen Sie mit plötzlichen starken Böen rechnen. Haben Sie Ihre Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst, kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei werden oder entsprechend des Verschuldens ihre Leistung kürzen.
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