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Nebelscheinwerfer richtig einsetzen

Autofahren im Herbst

Jetzt wird das Wetter wieder ungemütlicher, die Straßenverhältnisse schlechter. So verhalten Sie sich richtig und vermeiden Bußgelder.

Autos bei Nebel auf der Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

Die Tage werden kürzer, die Luft kühler. Und morgens erschwert nicht selten Nebel die Sicht. Was müssen Sie beim Autofahren im Herbst beachten?

Antwort:

Der Herbst wartet nicht nur mit buntem Laub und goldenem Sonnenlicht auf. Sie müssen auch auf den Straßen verstärkt mit Nebel rechnen. Insbesondere in den Morgenstunden kann die Fahrt zur Arbeit leicht zum Blindflug werden. Umgekehrt stören leichtfertig eingeschaltete Nebelschlussleuchten hinterherfahrende Autofahrer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Ihnen aber recht klare Handlungsanweisungen.

Abblendlicht

Quasi als Grundregel müssen Sie daran denken, bei schlechten Lichtverhältnissen mit Abblendlicht zu fahren. Das Tagfahrlicht an Ihrem Auto reicht nicht aus (§ 17 Absatz 3 StVO). Kommt es in der Mittagszeit beispielsweise zu heftigen Regenfällen, müssen Sie also auf das Abblendlicht wechseln. Sonst drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Diese Regel gilt natürlich auch zu jeder anderen Jahreszeit.

Nebelscheinwerfer

Ist die Sicht darüber hinaus stark beeinträchtigt, dürfen Sie auch Nebelscheinwerfer nutzen. Dies gilt bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Schnee oder Regen. Das weiße oder hellgelbe Licht soll Ihnen einen besseren Durchblick verschaffen. Schalten Sie diese hingegen bei nur leichtem Nieselregen ein, droht wiederum ein Bußgeld. Schließlich dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Nebelscheinwerfer sind übrigens auch an Motorrädern erlaubt.

Nebelschlussleuchte

Die rückwärtige Nebelschlussleuchte ist hingegen nur für Nebel vorgesehen. Viele Autofahrer wissen dies nicht und schalten sie auch bei starkem Regen ein. Das ist nicht zulässig. Liegt die Sicht allerdings aufgrund von Nebelschwaden unter 50 Metern, dürfen Sie die Nebelschlussleuchte einschalten. Hierfür können Sie sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Diese sind in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. Aber Achtung! In engen Kurven kann der Abstand auch geringer sein. Ist Ihr Vordermann im Abstand von über 200 Metern noch gut zu sehen, müssen Sie die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet lassen. Als Bußgeld drohen sonst 20 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer geblendet und kommt es zum Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.

Bei den Nachbarn

Andere Länder, andere Sitten. In Österreich sind die Leitpfosten in einem Abstand von 33 Metern aufgestellt. In Gebieten mit viel Nebel finden Sie bei unseren Nachbarn an der Straße sogenannte "Nebelpunkte". Diese helfen Ihnen, die Sichtverhältnisse besser einschätzen zu können. Ab einer Sicht unter 150 Metern dürfen Sie im Alpenland Nebelscheinwerfer einschalten. Beträgt die Sicht unter 50 Metern, müssen Sie die Nebelschlussleuchte verwenden.

Fuß vom Gas

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gilt: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit unbedingt den Sichtverhältnissen an. Auch die Witterung müssen Sie im Blick haben. Schon bald kann es morgens wieder glatt sein, obwohl tagsüber noch milde Temperaturen herrschen. Außerdem können nasses Laub und Matsch die Straßen zur gefährlichen Rutschbahn machen. Das drohende Bußgeld dürfte das geringste Argument sein. Vielmehr geht es um Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer. Wichtig ist auch ein ausreichend großer Abstand zum Vordermann. Ist der Nebel besonders zäh, sollten Sie möglichst rechts fahren und nicht überholen.

Winterreifen

Langsam wird es auch wieder Zeit, auf Winterreifen zu wechseln. Einen genauen Zeitpunkt für den Reifenwechsel legt das Gesetz nicht fest. Allerdings dürfen Sie bei Eis, Schnee, Raureif oder Schneematsch nur mit entsprechender Bereifung unterwegs sein. Zu Eis und Schnee wird es zwar meist im Oktober noch nicht kommen. Mit Raureif auf der Straße können Sie nach kalten Nächten aber durchaus rechnen.

Achtung Kastanien!

Fallen im Herbst Kastanien und Eicheln von den Bäumen, sollten Sie bei der Wahl Ihres Parkplatzes gut achtgeben. Unter Bäumen mit reifen Früchten sollten Sie besser nicht parken. Bei kräftigem Wind oder gar Sturm sollten Sie diese Abstellflächen, wenn möglich, ebenfalls vermeiden. Morsche Äste und herabfallende Kastanien haben schon so manches Auto beschädigt.

Wildwechsel

Im Herbst müssen Sie verstärkt mit Wildwechsel rechnen. Nicht nur in Waldgebieten, auch an Feldern und Wiesen kann Ihnen plötzlich ein Reh vor das Auto springen. Fahren Sie besonders vorsichtig und beobachten Sie den Straßenrand. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an. Besonders in der Morgen- oder Abenddämmerung sind Rehe, Wildschweine und andere Waldbewohner auf Futtersuche. Warnschilder geben Ihnen Hinweise, wo es vermehrt zum Wildwechsel kommt. An manchen Straßen mahnen auch aufgestellte Holzgestelle an Wildunfälle in diesem Bereich. Nehmen Sie dort den Fuß vom Gas.

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