
Rechtsfrage des Tages:
Kaum ein Taxifahrer dürfte sich über eine Fahrt von nur wenigen hundert Metern freuen. Und auch große Hunde sind nicht immer erwünscht. Dürfen Taxifahrer eigentlich die Beförderung von Fahrgästen ablehnen?
Antwort:
Zum Beruf des Taxifahrers gehört es, täglich auf unterschiedlichste Leute zu treffen. Natürlich können auch immer mal Fahrgäste dabei sein, die der Fahrer eigentlich nicht so gern im Auto sitzen haben möchte. Tatsächlich sieht die Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) aber eine Beförderungspflicht vor. Vom Grundsatz her muss also jeder Taxifahrer auch jeden Fahrgast mitnehmen. Aber was wäre eine Regel ohne Ausnahmen.
Nein bei Gefährdung
Ein Taxifahrer muss niemanden befördern, von dem eine Gefahr ausgeht oder der gefährliche Stoffe oder Gegenstände mit sich führt. Auch kann er Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets ablehnen. Wer nicht nur sich, sondern auch Gegenstände im Taxi transportieren lassen möchte, muss beachten, dass diese sicher verstaut werden können und keine anderen Fahrgäste oder Verkehrsteilnehmer gefährden. Würden der lange Besen oder der Möbelkarton bei der Fahrt aus dem Fenster ragen, darf der Taxifahrer die Fahrt ablehnen. Auch muss er sich nicht darauf einlassen, ein Baby auf dem Schoß der Mutter zu befördern. Hat diese keine geeignete Babyschale dabei und im Taxi findet sich kein Kindersitz, sollte er die beiden als Fahrgäste kategorisch ablehnen.
Nicht umsonst
Steigen Sie in das Taxi ein mit den Worten, Sie hätten gerade Ihr Portemonnaie verloren, müssen Sie auch damit rechnen, zu Fuß zu gehen. Haben Sie lediglich kein Bargeld dabei, kann der Fahrer Sie als Fahrgast meist nicht ablehnen. Bitten Sie den Fahrer, auf der Fahrt an einem Geldautomaten zu halten. Dort können Sie für das nötige Bargeld sorgen. Zudem können Sie in aller Regel auch im Taxi mit Ihrer Bankkarte zahlen. Eine leichte Alkoholisierung allein dürfte auch kein Grund für die Verweigerung einer Taxifahrt sein. Wer aber zu tief ins Glas geschaut hat und sich aggressiv benimmt, muss im Zweifel draußen bleiben.
Vier Pfoten im Taxi
Grundsätzlich darf ein Taxifahrer also durchaus Fahrgäste ablehnen, wenn von ihnen oder den mitgeführten Dingen ein Risiko ausgeht. Beispielsweise bei Tieren ist dies immer eine Abwägung des Einzelfalls. Den Transport von Tieren wie Hunden oder Katzen darf der Fahrer nicht generell ablehnen. Geht von dem Tier aber eine mögliche Gefährdung aus, so darf der Taxifahrer den Gast mit Haustier durchaus abweisen. Eine denkbare Gefährdung der Betriebssicherheit kann nicht nur von aggressiven, bissigen Hunden ausgehen, sondern kann zum Beispiel auch eine Tierhaarallergie des Fahrers sein. Umgekehrt wird dieser die Mitnahme einer Katze in einer geeigneten Transportbox nicht verweigern können.
Kurz um die Ecke
Nicht ablehnen dürfen Taxifahrer einen Fahrgast auch dann nicht, wenn dieser nur eine kurze Strecke befördert werden will. Für den Fahrer kann das zwar ärgerlich sein, entgeht ihm dadurch vielleicht eine lukrative Tour. Dennoch muss er dem Wunsch des Fahrgastes nachkommen. Verweigert ein Taxifahrer unberechtigt die Beförderung, droht ihm ein Bußgeld nach der BoKraft.
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