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Geblitzt hinterm Ortsschild

Ausrollen oder scharf bremsen?

Lassen Sie Ihr Auto auch immer erst ausrollen, wenn Sie den Ortseingang oder ein Tempolimit passiert haben? Und wenn dort ein Blitzer steht?

Eine Radarfall in der Nahaufnahme.

Rechtsfrage des Tages:

Wer in eine Ortschaft einfährt, ist nicht selten noch ein bisschen zu schnell. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit müssen Sie aber eigentlich ab dem Ortsschild einhalten. Darf die Polizei unmittelbar hinter dem Schild blitzen oder gibt es einen Mindestabstand?

Antwort:

Legt ein Verkehrsschild eine zulässige Höchstgeschwindigkeit fest, so fängt diese Begrenzung unmittelbar nach dem Schild an. Damit es aber nicht zu brenzligen Situationen z. B. durch Vollbremsungen kommt, darf in den meisten Bundesländern erst in einem bestimmten Abstand zum Schild geblitzt werden. Halten sich die Messbeamten nicht daran, führt das allerdings in der Regel nicht zu einer Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids.

Tempolimit ab Schild

Das Gesetz kennt keinen Toleranzbereich, in dem Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit auf die dann zulässige Höchstgeschwindigkeit drosseln können. Sie müssen also so fahren, dass Sie ab dem jeweiligen Schild mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit unterwegs sind. Vor einer Ortschaft müssen Sie demnach bereits so früh abbremsen, dass Sie direkt nach dem Passieren des Ortseingangsschildes die vorgeschriebenen 50 km/h fahren.

Notwendiger Mindestabstand

Allerdings gibt es tatsächlich bestimmte Dienstrichtlinien, wie eine Geschwindigkeitsmessung ablaufen soll. Dabei haben die Bundesländer festgelegt, mit welchem Mindestabstand das Messgerät zur Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt werden darf. Die Abstände liegen in der Regel zwischen 150 und 200 Metern. Bei den Richtlinien handelt es sich allerdings um behördeninterne Anweisungen, die für Bürger nicht verbindlich sind. Sie sind gerade nicht wie Gesetze und Verordnungen allgemein verbindlich.

Abstand warum?

Der Hintergrund der Mindestabstände ist folgender: Eigentlich gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Beschilderung. Ist ein Verkehrsteilnehmer zu schnell, könnte es aber zu gefährlichen Fahrmanövern kommen. Mit dem Mindestabstand soll verhindert werden, dass Autofahrer aufgrund des Blitzers unmittelbar nach dem Ortsschild eine Vollbremsung machen und damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer gefährden. So haben sie die Chance, auf die zulässige Geschwindigkeit vorsichtig abzubremsen. Dennoch sollten Sie im Straßenverkehr schon dann das Tempo reduzieren, wenn ein Ortsschild in Sicht kommt.

Ausnahme möglich

In besonderen Situationen dürfen Messbeamte vom Mindestabstand abweichen. Zulässig ist dies bei besonders gefährlichen Bereichen, wie beispielsweise vor Kindergärten oder Schulen oder wenn die Geschwindigkeit vorher durch einen sogenannten Geschwindigkeitstrichter stufenweise heruntergeregelt wurde. Die Verkürzung des eigentlich vorgeschriebenen Abstands muss von der Behörde aber begründet werden können.

Gleichbehandlung

Was bedeuten diese Richtlinien nun für den Autofahrer, der direkt hinter einem Tempo-80-Schild von einem Blitzer überrascht wird? Häufig leider nicht viel. Denn auch wenn die Messbeamten gegen den einzuhaltenden Mindestabstand verstoßen haben, bleibt die Messung grundsätzlich verwertbar. Zumindest, sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Geht es allerdings um erhebliche Verstöße, kann unter Umständen z. B. von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. Werden Sie in einer solchen Situation erwischt, kann ein Blick in die Bußgeldakte und die Richtlinien zur Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung des jeweiligen Bundeslandes möglicherweise Schlimmeres verhindern. Nach Artikel 3 Grundgesetz hat nämlich jeder Bürger Anspruch auf Gleichbehandlung. Weicht die Behörde im Einzelfall von ihrer üblichen Praxis ab, kann dies ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sein.

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