Rechtsfrage des Tages:
Verstöße gegen Verkehrsregeln können unterschiedliche Folgen haben. Nicht immer drohen aber gleich ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Trotzdem kann es passieren, dass Sie auch bei leichten Verstößen zum Verkehrsunterricht müssen. Was steckt dahinter?
Antwort:
Leichtere Verkehrssünden können Polizeibeamte mit einer Verwarnung ahnden. Je nach Verstoß können diese zusätzlich ein Verwarnungsgeld verhängen. Sind Sie einsichtig und zahlen das gegebenenfalls verhängte Verwarnungsgeld, ist die Sache damit erledigt. Die Polizei oder Straßenverkehrsbehörde hat aber auch noch ein anderes Mittel, Verkehrssünder zur Besserung zu bringen.
Bitte nachsitzen
Nach § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Beamten Sie nämlich zu einem Verkehrsunterricht bitten. In Betracht kommt diese Maßnahme zum Beispiel dann, wenn Sie durch einen Verkehrsverstoß bewiesen haben, dass Sie die geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder beherrschen. Insbesondere wenn Sie uneinsichtig sind und damit ein fehlendes Verständnis für Verkehrsregeln zeigen, können Sie zum "Nachsitzen" verdonnert werden.
Keine Strafe
Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe. Vielmehr sollen Sie als Verkehrsteilnehmer weitergebildet werden. Mit einem Fahreignungsseminar hat der Unterricht nichts zu tun. Durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar können Sie bis zu einem Punktestand von fünf Punkten in Flensburg einen Punkt abbauen. Mit einem verpflichtenden Fahreignungsseminar müssen Sie rechnen, wenn Sie innerhalb der Probezeit gegen Verkehrsregeln verstoßen. Die Teilnahme am Verkehrsunterricht ist etwas völlig anderes und hat keinen Einfluss auf Ihren Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg.
Auch zu Fuß oder per Rad
Der Verkehrsunterricht kann Ihnen übrigens nicht nur blühen, wenn Sie mit dem Auto erwischt werden. Auch als Fußgänger oder Radfahrer kann Ihnen ein Verkehrsunterricht auferlegt werden. Und sogar Kinder können ab einem Alter von 14 Jahren zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden. Erscheinen Sie zum angeordneten Unterricht nicht, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zahlen.
In der Praxis eher selten
Fahreignungsseminare richten in der Regel die Fahrschulen aus und lassen sich das gut bezahlen. Der Verkehrsunterricht wird hingegen von qualifizierten Polizeibeamten und Behördenmitarbeitern geleitet. Und genau da liegt das Problem der praktischen Umsetzung. Meist wird diese Maßnahme aufgrund von Personalmangel nur sehr selten, in manchen Bundesländern sogar gar nicht angeordnet. Dennoch sollten Sie sich überlegen, ob Sie mit den Polizeibeamten wirklich allzu hitzig diskutieren sollten.
Höflich bleiben
Sind Sie mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens haben Sie die Möglichkeit, sachlich Ihre Ansicht kundzutun. Glänzen Sie bei Ihren Ausführungen aber auch dann durch grobe Unkenntnis wichtiger Verkehrsregeln, kann Sie auch die Behörde zum Verkehrsunterricht schicken. Und wird ein Bußgeldbescheid erlassen, müssen Sie neben dem Verwarnungsgeld auch noch die Auslagen und Verfahrenskosten tragen.
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