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Bußgeldkatalog: Verstöße werden teurer

Bußgeld, Punkte ...

Seit Anfang November gelten neue Bußgelder. Nicht nur aus diesem Grund sollten Sie Verkehrssünden künftig noch tunlicher vermeiden.

Es sind viele Geldscheine im Portemonnaie.

Rechtsfrage des Tages:

Nachdem die Bußgeldvorschriften der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wegen eines Formfehlers zunächst wieder auf Eis gelegt wurdens, ist nun die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Auf welche neuen Regeln müssen sich Verkehrsteilnehmer einstellen?

Antwort:

Ob Sie mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind – Sie müssen sich an einige neue Regelungen gewöhnen. Viele Änderungen haben Sie vielleicht schon im Straßenverkehr bemerkt. Seit dem 09.11.2021 gelten nun auch neue Vorschriften für Verkehrssünden. Die neue Bußgeldkatalog-Verordnung sieht unter anderem höhere Strafen für das Parken auf Geh- und Radwegen und eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Temposünder vor.

Rettungsgasse

Kommt es zu einem Stau oder stockendem Verkehr, müssen Sie insbesondere auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden. Fahrer auf dem linken Fahrstreifen müssen möglichst weit nach links fahren, Verkehrsteilnehmer auf der mittleren oder rechten Fahrspur müssen sich nach rechts orientieren. Das ist nicht neu. Bilden Sie keine Rettungsgasse, müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem werden Sie bei einem Verstoß mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Behindern Sie Polizei- oder Rettungsfahrzeuge, gefährden Sie andere oder kommt es sogar zum Unfall, steigt das Bußgeld zusätzlich auf bis zu 320 Euro. Noch teurer wird es, wenn Sie unberechtigt durch die Rettungsgasse fahren. Dann erhöht sich die Geldbuße neben zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot auf 240 Euro.

Temposünden werden teurer

Bleifüße müssen sich künftig noch mehr in Acht nehmen. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden erhöht. Ein Fahrverbot droht jedoch, anders als in der StVO-Novelle vom letzten Jahr, nicht früher. Mit einem Regelfahrverbot müssen Sie wie gehabt rechnen, wenn Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts um 31 km/h überschreiten. Außerorts müssen Sie ab 41 km/h zu schnell für mindestens einen Monat zu Fuß gehen. Dafür müssen Sie bei einem Verstoß deutlich tiefer in die Tasche greifen. Beispielsweise bei einer Überschreitung um 20 km/h außerorts verdoppelt sich das Bußgeld von 30 Euro auf 60 Euro.

Halten und Parken

Auch Verkehrsverstöße beim Halten und Parken werden ein erheblich größeres Loch ins Portemonnaie reißen. Schon vor der Neuregelung war das Halten in zweiter Reihe verboten. Egal, ob Sie nur kurz jemanden aussteigen lassen wollten oder wenige Minuten zum Entladen brauchten. Wurden Sie erwischt, mussten Sie 15 Euro Bußgeld zahlen. Widerrechtliches Parken in zweiter Reihe kostete 20 Euro. Jetzt schlägt das Halten in zweiter Reihe mit 55 Euro Geldbuße zu Buche. Behindern Sie zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer, erhöht es sich auf 70 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Passiert dann auch noch ein Unfall, kommen 110 Euro auf Sie zu.

Parken auf Rad- und Gehwegen

Parken Sie auf Geh- oder Radwegen, kostet dies ein Bußgeld von 55 Euro. Ebenso das Halten auf Schutzstreifen. Behindern Sie Fußgänger oder Radfahrer, kostet das nun 70 Euro und bringt Ihnen einen Punkt im FAER ein. Kommt es zum Unfall, kostet Sie das ein Bußgeld von 100 Euro.

Mehr Schutz für Fahrradfahrer

Kommunen sind berechtigt, sogenannte Fahrradzonen einzurichten. Erlaubt sind dort nur Fahrräder, außer ein Zusatzschild gibt den Bereich auch für Kraftfahrzeuge frei. Autofahrer müssen zudem einen klar definierten Mindestabstand zu Radfahrern, aber auch Fußgängern und E-Scootern einhalten. Das Gesetz sprach bisher von einem „ausreichenden“ Sicherheitsabstand. Seit Inkrafttreten der Novelle müssen Sie innerorts 1,5 Meter Abstand halten, außerorts mindestens 2 Meter. Der Schutz von Radfahrern soll sich auch an Kreuzungen verbessern. An Straßen mit Radwegen müssen Sie beim Parken einen größeren Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen einhalten und Fahrradfahrern damit eine bessere Übersicht ermöglichen. Der Abstand muss 8 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gerechnet betragen.

Neue Verkehrsschilder

Außerdem wurden neue Verkehrsschilder eingeführt. Zum einen gibt es jetzt einen Grünpfeil für Fahrradfahrer, der diese zum Abbiegen an Ampeln nach rechts auch bei rotem Lichtzeichen berechtigt. Bereits bestehende Schilder mit dem Grünpfeil gelten nun auch für Radfahrer auf Schutzstreifen oder Radwegen. Zum anderen kann mit einem neuen Schild ein Überholverbot von Zweirädern angeordnet werden. Sind Sie mit einem Lastenfahrrad unterwegs, können Sie sich freuen. Es dürfen nun eigene Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder ausgewiesen werden. 

Weitere Neuerungen

Die StVO-Novelle hielt noch einige andere Änderungen bereit. So dürfen Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn dort Fußgänger- und Radverkehr zu erwarten ist. Für Carsharing-Fahrzeuge können bevorrechtigte Parkplätze geschaffen werden, die mit einem speziellen Schild ausgewiesen werden. Außerdem gibt es nun einen Ausweis für diese Fahrzeuge, der hinter der Windschutzscheibe platziert werden muss. Privates Carsharing ist davon nicht betroffen.

Machen Sie sich vertraut!

Zur Fahrschule müssen Sie aufgrund der Änderungen sicherlich nicht nochmal gehen. Sie sollten sich aber mit den neuen Regelungen ruhig noch einmal vertraut machen. Haben Sie es besonders eilig, sollten Sie an die jetzt deutlich höheren Geldbußen denken. Nur so können Sie auch künftig ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot vermeiden. Und zur Erinnerung: Blitzerapps auf Smartphones oder im Navigationsgerät sind ausdrücklich verboten.

 

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