Rechtsfrage des Tages:
Viele denken bei Flensburg nicht automatisch an die Stadt im hohen Norden, sondern an Punkte für Verkehrsverstöße. Wie funktioniert das Fahreignungsregister?
Antwort:
Wer zu schnell fährt, eine rote Ampel übersieht oder mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss neben einem Bußgeld oder einer Geldstrafe mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Diese werden zwar nach einer bestimmten Frist wieder getilgt, trotzdem müssen Sie aufpassen. Haben Sie nämlich acht Punkte gesammelt, entzieht Ihnen die Behörde die Fahrerlaubnis. Bevor es so weit ist, müssen Sie zweimal gewarnt werden. Und wenn Sie meinen, dass es nur Punkte für motorisierte Verkehrsteilnehmer gibt, haben Sie sich geirrt.
Wofür gibt es Punkte?
Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist genau festgelegt, wann Sie mit einer Eintragung im FAER rechnen müssen. Ein Punkt erwartet Sie für Verkehrsverstöße, die mit einem Regelbußgeld von mindestens 60 Euro belegt werden. Kommt zur Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog noch ein Fahrverbot dazu, gibt es zwei Punkte. Ebenso, wenn Sie strafrechtlich verurteilt werden und Ihnen das Gericht aber nicht die Fahrerlaubnis entzogen hat. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis durch ein Strafurteil verloren, kassieren Sie drei Punkte. Voraussetzung für alle Punkte ist, dass das Fehlverhalten Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat. Haben Sie beispielsweise ohne gültige Umweltplakette eine Umweltzone befahren, müssen Sie zwar mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Punkte in Flensburg gibt es allerdings nicht.
Punkte ade!
Die Eintragungen im Register bleiben aber nicht auf ewig. Sie werden nach einer bestimmten Zeit getilgt. Ein Punkt wird nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn. Der Vorteil gegenüber dem alten Punktesystem vor der Reform: Die Punkte verjähren jeweils einzeln. Früher zogen neue Punkte alte Punkte mit. Das hieß, dass dann für die alten Punkte dieselbe Tilgungsfrist galt wie für die neu eingetragenen Punkte. Mit Pech konnte sich die Tilgungsfrist damit fast verdoppeln. Heute ist mit Ablauf der jeweiligen Fristen die Lebensdauer der Punkte abgelaufen.
Ominöse Überliegefrist
Sind Punkte tilgungsreif, gehen sie noch für ein Jahr in die Überliegefrist. Diese Punkte dürfen nicht mehr von der Ordnungsbehörde oder im strafrechtlichen Verfahren verwertet werden. Allerdings kann die Überliegefrist tatsächlich die Fahrerlaubnis gefährden. Begehen Sie nämlich einen mit Punkten belegten Verkehrsverstoß zum Zeitpunkt, als der „alte“ Punkt noch nicht tilgungsreif war und wird diese Tat erst nach Eintritt der Tilgungsreife eingetragen, schaut die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem auf Ihren Punktestand am Tattag. Haben Sie da acht Punkte oder mehr erreicht, entzieht sie Ihnen die Fahrerlaubnis. Und dass, obwohl der alte Punkt zwischenzeitlich eigentlich tilgungsreif geworden und nur noch in der Überliegefrist gespeichert ist.
Warnschuss
Erreichen Sie acht Punkte oder mehr in Flensburg, entzieht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ohne Wenn und Aber Ihre Fahrerlaubnis. Bevor es so weit ist, bekommen Sie aber deutliche Hinweise. Erreichen Sie vier oder fünf Punkte, werden Sie von der Behörde ermahnt mit dem Hinweis, dass Sie freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen können. Weist Ihr Punktekonto nicht mehr als fünf Punkte auf, können Sie durch ein solches Seminar einen Punkt gutmachen. Kommen weitere Punkte hinzu, bekommen Sie ab sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung. Diese enthält ebenfalls den Hinweis auf das Aufbauseminar, eine Punktegutschrift können Sie aber nicht mehr erreichen. Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass bei acht Punkten oder mehr die Fahrerlaubnis entzogen wird. Möchten Sie zwischendurch wissen, ob und wie viele Punkte Sie gesammelt haben, können Sie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) Ihren Punktestand abfragen.
Nicht nur motorisiert
Voraussetzung für eine Eintragung im FAER ist nicht, dass Sie tatsächlich eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Auch als Fußgänger, Fahrradfahrer oder auf dem E-Scooter können Sie Punkte in Flensburg sammeln. Umgehen Sie zu Fuß beispielsweise eine geschlossene Bahnschranke, müssen Sie neben einem Bußgeld mit einem Punkteeintrag rechnen. Übrigens haben Sie keine Möglichkeit, Punkte sozusagen abzukaufen. In wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, ein Fahrverbot gegen Zahlung eines höheren Bußgeldes zu umgehen. In diesem Fall werden trotzdem zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Die Punkte gibt es nämlich „automatisch“ und werden mit Rechtskraft der Entscheidung im FAER notiert.
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