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Dauerrot: Wenn die Ampel streikt

Wie lange warten?

Manchmal lässt das Grünlicht ganz schön lange auf sich warten. Was aber, wenn die Ampel tatsächlich defekt ist? Dürfen Sie dann einfach losfahren?

Mehrere Ampeln zeigen rot.

Rechtsfrage des Tages:

Die Wartezeit an einer roten Ampel kommt einem manchmal ewig vor. Was aber, wenn die Ampel defekt ist und auch nach langen Minuten nicht auf Grün wechselt? Dürfen Sie einfach fahren?

Antwort:

Schon kleinen Kindern bringen wir bei der Verkehrserziehung bei, dass Rot stehen und Grün gehen bedeutet. In der Fahrschule lernen Fahranfänger hinter dem Steuer das richtige Verhalten an einer Ampelschaltung. Natürlich kann eine Lichtzeichenanlage auch defekt sein oder ausfallen. Einfach drauflosfahren sollten Sie in keinem Fall.

Blinkende Ampel

Nicht jede ausgeschaltete Ampel muss gleich defekt sein. An wenig befahrenen Kreuzungen kann die Lichtzeichenanlage in den Nachtstunden ausgeschaltet sein. Dann gelten die aufgestellten vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen. Achten Sie einmal darauf. Über oder neben vielen Ampeln finden Sie zusätzliche Verkehrszeichen wie Vorfahrt gewähren oder das weiß-gelbe Vorfahrtsschild. Blinkt die Ampel, erhalten Sie einen zusätzlichen Anhaltspunkt. Das gelbe Lichtzeichen blinkt nämlich für die Fahrspur, die die Vorfahrt achten muss. Fahren Sie langsam und vorsichtig in die Kreuzung ein und beachten Sie den bevorrechtigten Verkehr. Finden Sie keine Verkehrs- oder Blinkzeichen, gilt die Regelung rechts vor links. Achtung! Denken Sie auch an Fußgänger. Diese haben Vorrang.

Dauerrot

Gelegentlich kann es aber auch dazu kommen, dass eine Ampel ohne Notbetrieb defekt ist und nicht mehr von Rot auf Grün wechselt. Die Folge sind lange Autoschlangen und penetrante Hupkonzerte. Stehen Sie direkt an der Haltelinie, müssen Sie sich entscheiden. Fahren oder weiter warten?

Wirklich defekt?

Haben Sie an einer roten Ampel schon einmal auf die Uhr geschaut? Sie wären hin und wieder überrascht, wie wenig Zeit bis zum Grünlicht vergeht. Auch wenn sich die Wartezeit manchmal wie Stunden anfühlt. Natürlich kann es Ihnen auch mal passieren, dass Sie tatsächlich vergeblich vor einer Ampel auf grünes Licht warten. Im Falle eines Defektes kommt es durchaus vor, dass die Ampel Dauerrot zeigt. Natürlich kann nicht von Ihnen erwartet werden, dass Sie für alle Ewigkeit vor der Ampel warten. Nach einer gewissen Dauer dürfen Sie tatsächlich trotz Rotlicht in die Kreuzung einfahren. Seien Sie aber nicht zu ungeduldig. Je nach Verkehr und Schaltung können schon ein paar Minuten vergehen, bis die Ampel regulär umspringt und Sie wieder Gas geben dürfen. Eine konkrete Zeit für das Abwarten lässt sich nicht bestimmen. Es kommt auch immer auf die Kreuzung und die Verkehrslage an. Denken Sie auch daran, dass in manchen Städten Busse und Straßenbahnen bevorrechtigt fahren können. Befahren mehrere Busse die Kreuzung, können bei Ihnen schon mal zwei Ampelphasen ausfallen.

Mindestens fünf Minuten Geduld

Das Oberlandesgericht Hamm hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass von einer defekten Ampel erst nach deutlich mehr als drei Minuten Rotlichtzeit ausgegangen werden kann (OLG Hamm, 2 Ss OWi 486/99). Was dabei "deutlich mehr" bedeutet, kommt auf den Einzelfall an. Zur Sicherheit sollten Sie mindestens fünf Minuten abwarten. Auch sollten Sie so lange warten, bis der andere Verkehr mindestens zwei Ampelphasen durchlaufen hat.

Gefährdung muss ausgeschlossen sein

Erhärtet sich der Verdacht, dass die Ampelanlage nicht richtig funktioniert, dürfen Sie in die Kreuzung einfahren. Allerdings müssen Sie äußerste Vorsicht walten lassen. Achten Sie besonders gut auf Fußgänger und den Querverkehr. Sie dürfen nämlich nur in die Kreuzung einfahren, wenn Sie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Und vergessen Sie nicht: Wenn Sie Dauerrot haben, wird der Querverkehr vermutlich Dauergrün haben. Kommt es zum Unfall, tragen Sie die volle Schuld. Auf die defekte Ampel können Sie sich dann nicht erfolgreich berufen.

Rotlichtverstoß?

Lag tatsächlich ein Defekt vor, brauchen Sie in der Regel nicht mit einem Bußgeld rechnen. Schaltet die Ampel nach überlangem Rotlicht direkt hinter Ihnen dann doch auf Grün, können Sie zumindest auf eine mildere Ahndung hoffen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Behörde zumindest von einem Fahrverbot absehen. Haben Sie nämlich zunächst am roten Lichtzeichen gewartet, haben Sie gezeigt, dass Sie sich verkehrstreu verhalten wollen. Irren Sie über den Defekt der Ampel, sind Sie zwar vorsätzlich über Rot gefahren. Vom Fahrverbot kann aber aufgrund Ihres Irrtums trotzdem abgesehen werden. Darauf verlassen dürfen Sie sich allerdings nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Und haben Sie nur eine halbe Minute am Rotlicht gestanden, wird Ihnen die Behörde Ihr Argument einer defekten Ampel kaum glauben.

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