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E-Bikes auf dem Autodach transportieren

Reise mit Pedelec

Wollen Sie Ihr Pedelec mit in den nächsten Urlaub nehmen? Dann müssen Sie sich intensiv über die richtigen Autoträger informieren.

Auf einem Autodache sind Fahrräder auf einem Gepäckträger.

Rechtsfrage des Tages:

Der Aufschwung von E-Bikes und Pedelecs ist ungebrochen. Und auch im Urlaub möchten Sie sicherlich nicht auf den komfortablen Drahtesel verzichten. Dürfen Sie Ihr E-Bike aber auf dem Autodach mitnehmen?

Antwort:

Fahrradfahren liegt voll im Trend. Besonders die flotten E-Bikes oder Pedelecs mit Trittkraftunterstützung machen viele Leute mobil, die bisher keinen besonderen Gefallen am Radeln finden konnten. Auch im Urlaub darf das Zweirad meist nicht fehlen. Geht es mit dem Auto auf Reisen, können Sie Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec bequem mitnehmen. Rechtlich gibt es keinen Unterschied, ob Sie ein Zweirad mit oder ohne Motor mit dem Auto transportieren. Bei Pedelecs und E-Bikes müssen Sie sich aber besonders gut informieren.

Ladung richtig sichern

Was auch immer Sie im oder auf dem Auto transportieren, Sie müssen für eine ausreichende Ladungssicherung sorgen. Das gilt für ein herkömmliches Fahrrad genauso wie für ein E-Bike oder Pedelec. Für Ihre Drahtesel mit oder ohne Motor stehen Ihnen verschiedene Transportmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können sich für einen Dachgepäckträger entscheiden oder Sie montieren eine Halterung am Heck oder auf der Anhängerkupplung.

Fahrrad Huckepack

Möchten Sie Ihr Fahrrad quasi huckepack mitnehmen, muss Ihr Auto entweder über eine Anhängerkupplung oder eine ausreichend stabile, vom Hersteller für die Montage eines Fahrradträgers freigegebene Heckklappe verfügen. Wichtig ist, dass der Heckträger für die Anhängerkupplung ein Folgekennzeichen und eine Beleuchtungsanlage hat. Letzteres zumindest dann, wenn der Träger die Rückleuchten verdeckt. Achten Sie auch auf die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung. Haben Sie das Fahrrad festgemacht, darf es höchstens 40 Zentimeter pro Seite über die Schlussleuchte hinausragen. Insgesamt darf das Auto mit dem Fahrrad nicht breiter als 2,55 Meter sein. Besonders Obacht müssen Sie unterwegs in einer Baustelle geben. Vergessen Sie nicht, dass Ihr Gefährt unter Umständen durch die aufgeschnallten Fahrräder breiter ist. Die besonders schmale linke Fahrspur sollten Sie dann nicht wählen.

Fahrrad auf dem Dach

Soll Ihr Fahrrad auf dem Autodach mitfahren, brauchen Sie eine Dachreling oder ein spezielles Trägersystem. Die zulässige Dachlast Ihres Fahrzeugs dürfen Sie mit Fahrrad und Träger zusammen nicht überschreiten. Ein besonderes Risiko beim Dachtransport ist, dass Sie das Fahrrad während der Fahrt nicht sehen. Vergessen Sie daher nicht, sich über die jeweilige Höhe beim Einfahren in eine Tiefgarage, eine Unterführung oder einen Parkplatz mit Sperrbalken zu vergewissern.

E-Bike auf dem Auto

Grundsätzlich untersagt Ihnen kein Gesetz, auch Ihr E-Bike auf einem Fahrradträger am oder auf dem Auto zu transportieren. Die Schwierigkeiten sind eher praktischer Natur. Pedelecs und E-Bikes sind in der Regel deutlich schwerer als herkömmliche Fahrräder. Viele Fahrradträger sind aber nur für eine Last bis zu 20 Kilogramm geeignet. Passen Sie bei der Anschaffung daher gut auf, ob der Träger für die schwereren Gefährte geeignet ist. Hilfreich kann es da zunächst sein, den Akku abzunehmen. Laden Sie diesen in den Kofferraum, haben Sie schon einen Teil des Gewichts reduziert.

Gewicht kann zur Gefahr werden

Laden Sie Ihr schwereres E-Bike auf einen ungeeigneten Fahrradträger, können Sie eine sichere Befestigung nicht mehr gewährleisten. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie aber grundsätzlich Ladung gegen Verrutschen und Herabfallen, insbesondere bei plötzlichen Lenkbewegungen und starken Bremsmanövern, sichern. Ist der Fahrradträger aber nicht für das aufgeladene Gewicht ausgelegt, riskieren Sie einen Absturz Ihres zweiräderigen Gefährts.

Unfallgefahr

Die Grundsätze der Ladungssicherung gelten sowohl für Träger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden, als auch für Dachträger. Bei Letzteren müssen Sie unbedingt auch noch die Traglast Ihres Autodaches beachten. Diese darf nicht überschritten werden. Sichern Sie Ihre motorisierten Fahrräder nicht richtig ab, droht Ihnen ein Bußgeld von 35 Euro. Viel größer ist aber die Unfallgefahr. Neben einem höheren Bußgeld tragen Sie das Verschulden an einem Unfall, der durch ein herabstürzendes Rad verursacht wird. Wird Ihr eigenes Auto beschädigt, kann Ihre Vollkaskoversicherung unter Umständen die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.

Unterwegs im Ausland

Fahren Sie mit Ihrem motorisierten Fahrradtransport ins Ausland, müssen Sie sich über die dort geltenden Regeln informieren. Beispielsweise in Österreich müssen Sie bei einem Transport auf einem Heckträger eine Warntafel anbringen, wenn die Ladung mehr als einen Meter vom Auto absteht. In Italien und Spanien müssen Sie sogar eine Warntafel am eingeklappten Träger anbringen, selbst wenn Sie gerade kein Fahrrad transportieren. Bei einem Verstoß können teils saftige Bußgelder drohen. Machen Sie sich daher vor der Abreise schlau. Und vergessen Sie dabei auch nicht, sich über die geltenden Regeln in den zu durchquerenden Ländern zu informieren.

 

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