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Mittelspurschleicher

Verstoß gegen Rechtsfahrgebot?

Viele Autofahrer regen sich über "Schleicher" auf der Mittelspur auf. Häufig ist das allerdings zulässig. Wann Sie auf der Mittelspur fahren dürfen.

Vogelperspektive: Autos auf der Autobahn fahren auf der Mittelspur, obwohl rechts frei ist.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Autofahrer ärgern sich über andere Verkehrsteilnehmer, die auf der Autobahn gemütlich auf der Mittelspur dahinrollen. Aber ist das wirklich verboten?

Antwort:

Wer auf der Autobahn unterwegs ist, muss das Rechtsfahrgebot beachten. Innerorts dürfen Pkw hingegen ihre Fahrspur frei wählen. Und auch auf der Autobahn haben Sie bei einer bestimmten Verkehrslage das Wahlrecht. Ab einer bestimmten Verkehrsdichte dürfen Sie auf einer mehrspurigen Autobahn nämlich auf der Mittelspur bleiben.

Immer auf die rechte Spur?

Schön in der Fahrschule werden Sie es gelernt haben. Nach § 2 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt die Grundregel, dass Autofahrer möglichst weit rechts fahren sollen. Das gilt nicht nur vor Kurven, Kuppen oder an unübersichtlichen Stellen, sondern im Allgemeinen. Natürlich bedeutet dies nicht, dass Sie Ihr Auto eng an den rechten Straßenrand lenken müssen. Vielmehr sollten Sie zur seitlichen Begrenzung etwa einen Meter Abstand halten. Auf Autobahnen sind Sie außerdem verpflichtet, die rechte Fahrspur zu nutzen. Auf einer zweispurigen Autobahn dürfen Sie daher den linken Fahrstreifen nicht permanent befahren. Innerorts dürfen Sie hingegen Ihre Fahrspur frei wählen, wenn Sie mit einem Pkw bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterwegs sind.

Drei Spuren und mehr

Auch auf einer dreispurigen Autobahn müssen Sie den rechten Fahrstreifen benutzen. Wollen Sie dort ein Fahrzeug überholen, dürfen Sie natürlich auf die mittlere oder ganz linke Spur wechseln. Nach dem Überholvorgang müssen Sie wieder in die rechte Spur einscheren. Trotzdem kann es erlaubt sein, durchgehend auf der Mittelspur zu fahren. Dies ist sogar in der Straßenverkehrsordnung so festgelegt (§ 7 Absatz 1 StVO). Es kommt dabei auf die Verkehrsdichte an. Ausreichend ist es schon, wenn auf der rechten Spur hin und wieder ein anderes, langsameres Fahrzeug fährt. Fahrer auf der Mittelspur müssen also nicht jede Lücke auf der rechten Spur nutzen, um wieder nach rechts zu fahren. Sie dürfen bei mittlerer Verkehrsdichte auch auf der Mittelspur bleiben. Wenn Sie es noch genauer wissen möchten, schauen Sie doch mal in die Verwaltungsvorschrift zur StVO. Hierbei handelt es sich zwar nicht um ein für die Allgemeinheit gültiges Gesetz. Die Verwaltungsvorschrift erläutert aber die Verhaltensregeln der StVO genauer.

Dichter Verkehr

Wann diese Voraussetzung für ein dauerhaftes Befahren der mittleren Spur erfüllt ist, lässt sich nicht immer klar definieren. Sicherlich rechtfertigt aber nicht jedes weit am Horizont erkennbare Fahrzeug das Blockieren der mittleren Spur. Können Sie deutlich länger als 20 Sekunden auf der rechten Spur fahren, müssen Sie nach dem Überholen dorthin zurückkehren. Passieren Sie aber im Sekundentakt auf der rechten Spur fahrende Fahrzeuge, dürfen Sie auf der Mittelspur bleiben.

Bußgeld für Dauerschleicher

Tatsächlich droht dem Fahrer auf der Mittelspur beim Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister, wenn er andere Verkehrsteilnehmer behindert. Ärgern Sie sich über einen Schleicher auf der Mittelspur, sollten Sie Ruhe bewahren. Am besten überholen Sie mit der nötigen Vorsicht. Eine Anzeige verspricht nur Erfolg, wenn Sie nicht nur das Fahrzeug, sondern zusätzlich den konkreten Fahrer beschreiben können. Allein dieser ist nämlich für einen Verkehrsverstoß verantwortlich. Und Achtung! Kommen Sie nicht auf die Idee, den Mittelspurfahrer rechts zu überholen. Damit handeln Sie sich nämlich selbst ein saftiges Bußgeld ein.

Nicht selbst strafbar machen

Auf keinen Fall sollten Sie sich zum Drängeln hinreißen lassen. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann Ihnen eine Strafanzeige wegen Nötigung einbringen. Außerdem würden Sie gegen die auf der Autobahn geltenden Abstandsbestimmungen verstoßen. Was aber erlaubt ist, ist die Lichthupe zu betätigen. Sofern Sie sich oder andere gefährdet fühlen, können Sie durch dieses Zeichen den Langsamfahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen. 

 

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