Rechtsfrage des Tages:
Im Oktober sind Werkstätten und Autohäuser wieder damit beschäftigt, auf die Fahrzeuge Ihrer Kunden die Winterreifen aufzuziehen. Muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass die Radmuttern nach einer gewissen Strecke nachzuziehen sind?
Antwort:
Oktober ist große Radwechselzeit und in den Werkstätten herrscht Hochbetrieb. In der Regel werden Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeugs darauf hingewiesen, dass Sie die Radmuttern nachziehen müssen. Dieser Hinweis ist wichtig. Allerdings kann sich die Werkstatt dadurch nicht aus Ihrer Pflicht entbinden, die Reifen ordnungsgemäß zu montieren.
Hinweis als Nebenpflicht
Suchen Sie für einen Reifenwechsel Ihre Werkstatt auf, haben Sie einen Werkvertrag abgeschlossen. Die Hauptpflicht der Werkstatt liegt dabei im Reifenwechsel und gegebenenfalls auch dem Einlagern der Sommerreifen. Als Nebenpflicht aus diesem Werkvertrag ergibt sich auch eine gewisse Aufklärungspflicht. Grund ist das besonderes Fachkenntnis der dortigen Mitarbeiter. Viele Werkstätten weisen ihre Kunden daher auch ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach 50 bis 100 km Fahrstrecke die Radmuttern nachziehen lassen müssen oder selbst zum Radkreuz greifen sollten.
Haftung bei Unfall?
Aber führt eine unterbliebene Belehrung tatsächlich zu einer Haftung der Werkstatt, sollte es zu einem Unfall wegen gelöster Radmuttern kommen? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München spielt die Belehrung keine Rolle (Urteil vom 19.05.2021, Aktenzeichen: 7 u 2338/20). Sind die Reifen ordnungsgemäß montiert, bestünde technisch kein Grund für ein Nachziehen der Radmuttern. Der Kunde könne sich auf eine fachgerechte Montage verlassen. Umgekehrt könne die Werkstatt ihre Verantwortung durch einen ausdrücklichen Hinweis oder einen Aufkleber auf der Rechnung nicht auf den Kunden abwälzen. Die Werkstatt haftete daher im zu entscheidenden Fall aufgrund eines Montagefehlers.
Eigenverantwortung
Unabhängig von dieser Rechtslage sollten Sie schon im Eigeninteresse Ihre Radmuttern nach einer bestimmten Fahrstrecke kontrollieren. Oder Sie bitten Ihre Werkstatt, den Drehmomentschlüssel nochmal anzusetzen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Reifen kontrollieren, wenn Sie ungewöhnliche Geräusche oder ein merkwürdiges Fahrverhalten feststellen. Ignorieren Sie solche Anzeichen und es kommt später zu einem Unfall, kann Sie zumindest eine Teilschuld treffen. Außerdem müssen Sie als Autofahrer stets darauf achten, dass bei Ihrem Wagen auch alles rund läuft. Bei verdächtigen Geräuschen oder merkwürdigem Fahrverhalten unterbrechen Sie Ihre Fahrt daher besser.
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