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Sommerreifen: und dann schneit es

Richtiger Zeitpunkt

Viele Autos sind schon mit Sommerreifen unterwegs. Macht der April, was er will, sollten Sie es bei plötzlichem Schneefall aber stehen lassen.

Jemand kratzt mit einem roten Eiskratzer die Autoscheiben frei.

Rechtsfrage des Tages:

Kurz vor oder nach Ostern ist die typische Zeit, das Auto wieder mit Sommerreifen auszustatten. Was aber, wenn es doch plötzlich nochmal schneit und friert? Müssen Sie Ihr Auto dann stehen lassen? Und gibt es vielleicht sogar eine Pflicht, auf Sommerreifen zu wechseln?

Antwort: 

In Deutschland gilt seit einigen Jahren die Winterreifenpflicht. Das dürfte kaum einem Autofahrer entgangen sein. Dennoch herrscht bei vielen Verkehrsteilnehmern Unsicherheit über den richtigen Zeitpunkt für den Reifenwechsel. Als Faustregel haben Sie sich sicherlich für die Winterreifen auch den Zeitraum "von Oktober bis Ostern" gemerkt. Daher haben viele Autohäuser jetzt wieder mit der Reifenwechselaktion gestartet und auch privat greifen viele zu Radkreuz und Wagenheber. Die Straßenverkehrsordnung legt aber, anders als beispielsweise in Österreich, keinen genauen Zeitraum fest. Daher müssen Sie gerade im April gut auf das Wetter achten.

Sommerlich warm oder eisig kalt

Das Gesetz sieht vor, dass Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen fahren müssen. Diese Regelung finden Sie in § 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei Schnee, Eis und Schneematsch sollten Sie also besser nicht mit Sommerreifen unterwegs sein. Dies kann bedeuten, dass Sie zwar durchaus auch im Dezember noch mit Sommerreifen fahren dürfen. Kommt es aber zu einem späten Wintereinbruch, können Winterreifen auch im April noch angesagt sein. Gerade dieser Monat macht ja bekanntlich beim Wetter, was er will. Fahren Sie beispielsweise bei Blitzeis mit Sommerreifen, ist dies nicht nur gefährlich. Sie würden zudem ein Bußgeld riskieren. Dabei wäre es auch gleichgültig, ob Ostern schon einige Zeit her ist.

Mit Sommerreifen im Schnee

Werden Sie aufgrund glatter Straßen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, droht noch weiterer Ärger. Fahren Sie trotz winterlicher Straßenverhältnisse ohne Winterreifen und es kracht, können Sie unangenehme Post von Ihrer Versicherung bekommen. Diese kann Ihnen unter Umständen eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen. Und das berechtigt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zum Regress. Hat Ihre Versicherung einem Unfallgeschädigten Schadenersatz geleistet, kann sie von Ihnen dann einen nicht unerheblichen Teil zurückfordern. Ihre Vollkaskoversicherung kann im ärgsten Fall sogar die Leistung ganz verweigern. Allerdings kommt es auf verschiedene Faktoren an.

Ein Versehen?

Ihnen muss die Versicherung für einen Regress grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Außerdem müsste sie den Beweis erbringen, dass der Unfall mit der richtigen Bereifung nicht passiert wäre. Wie Sie sehen, kann Ihnen das Wetter schon ein Schnippchen schlagen. Gerade wenn im Wetterbericht ausdrücklich vor glatten Straßen gewarnt wird, sollten Sie schon allein aufgrund der eigenen Sicherheit das Auto mit Sommerreifen lieber stehen lassen.

Sind Sommerreifen Pflicht?

Übrigens gibt es spiegelbildlich zur Winterreifenpflicht keine Verpflichtung, in der wärmeren Jahreszeit auf Sommerreifen zu wechseln. Theoretisch können Sie das ganze Jahr über mit Winterreifen unterwegs sein. Ratsam ist das aber nicht. Die Winterbereifung ist nämlich speziell für kalte Temperaturen ausgelegt. Wird es warm, kann sich das Fahrverhalten negativ verändern und sich der Bremsweg verlängern. Fahren Sie bei sommerlicher Hitze mit Winterreifen, steigt die Unfallgefahr deutlich an. Je nach Einzelfall kann auch hier sogar eine Teilschuld im Raum stehen oder die Versicherung ihre Leistung verweigern. 

Anderswo in Europa

Italien ist das einzige europäische Land, in dem es sozusagen eine Sommerreifenpflicht gibt. So ganz richtig ausgedrückt ist das nicht. Denn es kommt darauf an, dass die Geschwindigkeitszulassung des Autos und der Räder zusammenpassen müssen. Der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen darf nicht niedriger sein als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs gemäß der Fahrzeugpapiere. Da viele Allwetter- und Winterreifen diese Voraussetzung nicht erfüllen, wird daher auch von einer Sommerreifenpflicht in Italien gesprochen. Die Bußgelder können übrigens ein ganz schönes Loch in die (Urlaubs-) Kasse reißen, passen die Werte zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober nicht zusammen.

Sicherheit durch Ganzjahresreifen

Geht Ihnen der halbjährliche Reifenwechsel auf die Nerven, sollten Sie sich für Ganzjahres- oder Allwetterreifen entscheiden. Tragen die Reifen das Symbol einer Schneeflocke, sind sie auch für den Winter zugelassen und sie erfüllen damit als Allwetterreifen die Winterreifenpflicht. Ganzjahresreifen müssen seit 2018 das Alpin-Symbol tragen. Da die Reifen eine Mischung aus Sommer- und Winterreifen sind, eignen sie sich ebenso für Ihre Fahrten durch den Hochsommer. Aufgrund des höheren Abriebs empfehlen sich Ganzjahresreifen besonders für Autofahrer, die nicht so viel unterwegs sind. Vielfahrer sollten derzeit lieber noch auf einen zweiten Reifensatz bauen. 

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