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Wenn der "TÜV" abgelaufen ist: ab zur HU

Neue Plakette

Wann ist Ihr Wagen wieder mit der Hauptuntersuchung dran? Schauen Sie doch mal auf die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Zwei Männer machen eine Inspektion an einem Auto auf einer Hebebühne.

Rechtsfrage des Tages:

In Deutschland müssen Fahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Dafür erhalten diese eine Prüfplakette. Ist das Untersuchungsintervall überschritten, droht dem Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld. Was müssen Sie beachten, damit Sie vorschriftsmäßig unterwegs sind?

Antwort:

Die regelmäßige Durchführung der Hauptuntersuchung soll sicherstellen, dass die am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge verkehrstauglich und vorschriftsgemäß sind. Neuwagen müssen das erste Mal nach drei Jahren zur HU, danach ist der "TÜV" alle zwei Jahre fällig. Das Wort „TÜV" wird dabei umgangssprachlich für die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) verwendet und darf heute von technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen abgenommen werden.

Was passiert bei der HU?

Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorzustellen. Ein Prüfer untersucht das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und Umwelttauglichkeit und erstellt einen Untersuchungsbericht. Im Idealfall ist das Fahrzeug mängelfrei, dann bekommen Sie die gewünschte Plakette auf das Kennzeichen geklebt und einen entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren.

Erhebliche oder gefährliche Mängel

Aber nicht immer ist ein Fahrzeug auch wirklich völlig in Ordnung. Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, bekommen Sie eine Frist von einem Monat. In dieser Zeit müssen Sie die Mängel beheben lassen und anschließend erneut das Fahrzeug vorführen. Versäumen Sie die Frist, müssen Sie eine vollständige neue Hauptuntersuchung machen lassen. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, entfernt der Prüfer die Plakette. Sie dürfen es dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

AU gehört dazu

Früher war eine eigene Prüfplakette für die spezielle Abgasuntersuchung vorgesehen. Heute ist die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung, weswegen Sie keine weitere Plakette mehr bekommen. Eine eigene Bescheinigung für die AU wird Ihnen vom Prüfer aber ausgehändigt.

Zu spät dran?

Ist die Gültigkeit der HU abgelaufen, droht Ihnen als Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld. In den ersten zwei Monaten nach Fristablauf drücken Behörden und Prüfer meist ein Auge zu. Danach staffelt sich das Bußgeld von 15 Euro bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Haben Sie die Frist überschritten, wird die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wie es vor Jahren gemacht wurde. Das nächste Mal zur HU müssen Sie jetzt grundsätzlich 24 Monate nach der letzten Untersuchung.

Abgelaufen im Urlaub

Es kann aber auch vorkommen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug längere Zeit im Urlaub sind und die HU in dieser Zeit fällig wird. Denkbar wäre dies beispielsweise bei Wohnmobilen, die längere Zeit im Ausland verbleiben. Oder Sie fahren mit Ihrem Auto zum Arbeiten für mehrere Monate in ein anderes Land. Ein Bußgeld droht Ihnen dann nicht. Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht ahnden. Und wenn Sie den Auslandsaufenthalt Ihres Gefährts in Deutschland nachweisen können, dürfen Sie die HU folgenlos nach der Rückkehr in die Heimat nachholen. Wichtig ist aber, dass das Fahrzeug bei der Einreise ins Ausland über eine gültige HU verfügt.

HU im Ausland günstiger?

Es mag sein, dass eine Hauptuntersuchung bei unseren europäischen Nachbarn vielleicht günstiger ist. Geld sparen können Sie allerdings nicht. Für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug können Sie im Ausland keine Hauptuntersuchung wirksam durchführen lassen. Mit einer bereits abgelaufenen HU in den Urlaub zu starten, ist bei Reisen in einige Länder allerdings auch nicht so schlau. Auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist, müssen Sie in manchen Ländern mit einem Bußgeld oder sogar der Stilllegung Ihres Wagens rechnen.

Wann muss ich hin?

Wollen Sie wissen, wann die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs fällig ist? Dann schauen Sie sich die Plakette auf dem Kennzeichen mal genau an. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung dran ist. Die Plakette klebt der Prüfer so, dass ganz oben der Monat der nächsten Untersuchung steht. Auch an der Farbe können Sie das Jahr der nächsten Fälligkeit erkennen. Rot steht zum Beispiel für 2022 und rosa für 2023. Letztlich können Sie auch in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) schauen. Dort ist auch der nächste HU-Termin vermerkt.

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