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Blindflug: beschlagene Scheiben

Fahren ohne Sicht

Wer derzeit morgens sein Auto startet, sieht oft gar nichts mehr. Die Scheiben beschlagen und an ein Losfahren ist erstmal nicht zu denken.

Ein Auto steht bei Vollmond mit leuchtenden Scheinwerfern auf einer Straße.

Rechtsfrage des Tages:

Sind morgens die Autoscheiben beschlagen, dürfen Sie nicht losfahren. Und auch beim Scheibenwischer müssen Sie einiges beachten. Was gilt rechtlich?

Antwort:

Ist die Scheibe beschlagen, wird eine Autofahrt zum Blindflug. Wischen Sie die Scheiben nicht trocken, droht ein Bußgeld und die Unfallgefahr erhöht sich deutlich. Daher müssen Sie die Scheiben vor Fahrtantritt vom Wasserfilm befreien. Ähnliches gilt für die Benutzung des Scheibenwischers. Sind diese abgenutzt und verteilen den Regen nur großzügig auf der Scheibe und ziehen Schlieren, müssen Sie im Falle eines Unfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Blick nach vorne und hinten

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie im Auto für klare Sicht sorgen. Ist die Sicht eingeschränkt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Das mag zunächst nicht schlimm klingen. Denken Sie aber daran, dass die Gefahr eines schweren Unfalls ohne ausreichende Sicht erheblich steigt. Daher müssen Sie vor der Fahrt die Scheibe trockenwischen. Und zwar vollständig. Ein kleines Guckloch reicht nicht aus. Eine Ausnahme gilt für die Heckscheibe, wenn zwei Außenspiegel die freie Sicht nach hinten ermöglichen. Aber Achtung! Auch diese darf durch Beschlagen oder Wassertropfen nicht eingeschränkt sein.

Schmutzverteiler statt Scheibenwischer

Weiter schreibt die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung ( StVZO) vor, dass die Windschutzscheibe mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein muss. Fehlen diese, schlägt ein Bußgeld von 5 Euro zu Buche. Dasselbe gilt, wenn die Scheibenwischer abgenutzt sind und ihren Dienst versagen. Und ebenso wie bei beschlagenen Scheiben steigt das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Teilschuld wegen schlechter Sicht

Sind Sie in einen Unfall verwickelt und konnten aufgrund alter Scheibenwischer oder einer beschlagenen Scheibe nicht aus der Windschutzscheibe schauen, werden Sie zumindest mit einer Teilschuld rechnen müssen. Unter Umständen kann Ihnen auch das alleinige Verschulden am Unfall angelastet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann sogar Ihre Vollkaskoversicherung die Haftung einschränken.

Warmlaufen

Wie oft Sie die Wischblätter eines Scheibenwischers tauschen müssen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Einmal im Jahr sollten Sie Ihrem Fahrzeug aber einen Austausch gönnen. Zieht der Scheibenwischer Schlieren, spricht alles für einen Austausch. Beschlagene Autoscheiben freizupusten, ist hingegen gar nicht so einfach. Auch wenn es im Wagen kuschelig warm wird, den Motor im Stand laufen zu lassen ist nicht erlaubt. Es droht ein Bußgeld, Sie schädigen die Umwelt und auch Ihrem Auto tut das nicht gut. Tipps und Tricks, wie Sie eine beschlagene Scheibe schnell frei bekommen, finden Sie zum Beispiel im Internet.

Scheibenwischer per Touchscreen

In vielen modernen Autos steuern Sie den Scheibenwischer nicht mehr nur über einen Hebel am Lenkrad, sondern auch über einen Touchscreen. Grundsätzlich ist es nicht verboten, einen fest verbauten Touchscreen im Fahrzeug zu benutzen. Allerdings darf die Bedienung Sie nicht vom Straßenverkehr ablenken. Das gilt nicht nur, wenn Sie Ihr Handy über den Touchscreen benutzen. Auch wenn Sie über den kleinen Bildschirm Funktionen des Autos bedienen, kann das zu einem Bußgeld führen. So geschehen in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 27.03.2020, Aktenzeichen: 1 Rb 36 Ss 832/19). Ein Autofahrer kam von der Straße ab, weil er im Menü auf dem Touchscreen das Intervall des Wischers ändern wollte und dadurch abgelenkt war. Da er damit nicht nur einen den Verhältnissen angepassten kurzen Blick auf den Screen geworfen hat, musste er ein Bußgeld von 200 Euro zahlen und ein Fahrverbot antreten.

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