Sicherlich kennen Sie die Regel „O bis O“. Winterreifen sollten Sie in der Zeit von Oktober bis Ostern aufgezogen haben. Allerdings gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Am Straßenverkehr dürfen Sie mit Ihrem Auto bei Eis, Schnee und Schneematscht nur unterwegs sein, wenn Sie Winterreifen aufgezogen haben. Einen festen Zeitraum für die Winterschuhe Ihres Autos gibt es hingegen nicht.
Allwetterreifen müssen über das Alpine-Symbol verfügen: ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ältere M+S-Reifen ohne diese Kennzeichnung gelten ab Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Fahren Sie damit trotz Eis und Schnee, droht ein Bußgeld.
Bei winterlichen Verhältnissen müssen alle Kraftfahrzeuge wie Autos, Wohnmobile oder Lkw mit Winterreifen ausgestattet sein. Anhänger müssen keine Winterreifen haben, zu empfehlen ist trotzdem. Bei größeren Lastkraftwagen gelten Besonderheiten, welche Reifen Winterreifen sein müssen.
Nein, einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Roller sind von der Pflicht ausgenommen.
Auch für Fahrräder als einspurige Fahrzeuge gilt keine Winterreifenpflicht. Und obwohl E-Bikes je nach Motorausstattung als Kraftfahrzeuge gelten können, müssen auch diese keine Winterreifen aufgezogen haben. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit dem Radel unterwegs ist, kann sich aber spezielle Mäntel mit kleinen Spikes anschaffen. Diese sorgen für eine bessere Griffigkeit, wenn es glatt wird.
Bevor Sie die Winterreifen aufziehen, sollten Sie sie auf ihren Zustand hin überprüfen. Schauen Sie nach Rissen oder Beschädigungen, die die Reifen schlimmstenfalls unbrauchbar machen könnten. Besonders wichtig ist die Profiltiefe. Diese muss mindestens 1,6 Millimeter betragen. Messen können Sie sie mit einer 1-Euro-Münze. Verschwindet der goldene Ring vollständig im Profil, ist der Reifen noch in Ordnung.v
Ist es zwar kalt, aber weder Eis noch Schnee behindern die Fahrt, passiert gar nichts. Fahren Sie aber auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen, droht ein Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Kommt es aufgrund ungeeigneter Reifen zu einem Unfall, müssen Sie zumindest mit einer Teilschuld rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Ihre Kfz-Hafpflicht – oder Vollkaskoversicherung die Leistung kürzen oder sogar ablehnen.
Im EU-Ausland gelten teils unterschiedliche Regelungen. Beispielsweise in der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. In Slowenien dürfen Sie hingegegen in der Zeit vom 15. November bis zum 15. März nur mit Winterreifen oder Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern unterwegs sein. Erkundigen Sie sich, bevor Sie mit dem Auto in den Urlaub starten.
Nein. Theoretisch können Sie das ganze Jahr mit Winterreifen unterwegs sein. Zu empfehlen ist das allerdings nicht, da diese Reifen nicht für hochsommerliche Temperaturen ausgelegt sind. Wollen Sie sich nicht um das Reifenwechseln kümmern, können Sie Allwetter- oder Ganzjahresreifen nutzen. Denken Sie aber daran, dass diese seit Oktober 2024 mit dem Alpine-Symbol versehen sein müssen.
Auch hier heißt es: Machen Sie sich vor Urlaubsantritt schlau. In manchen Ländern wie zum Beispiel Italien gibt es tatsächlich eine Sommerreifenpflicht.
Auch interessant:
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.