Rechtsfrage des Tages:
Wer bei einer schwereren Verkehrssünde erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Für mindestens einen Monat ist das Auto dann tabu. Aber wie sieht es mit einem E-Bike oder Mofa aus? Dürfen Sie damit trotz Fahrverbots fahren?
Antwort:
Wer im Straßenverkehr allzu sehr über die Stränge schlägt, dem droht ein Fahrverbot. Für mindestens einen Monat untersagt die Behörde das Führen eines Kraftfahrzeugs. Fahrräder mit Motorunterstützung können ebenfalls verboten sein. Dabei kommt es auf die Bauart an. Das Mofa hingegen sollte unbedingt in der Garage bleiben.
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis sieht die Rechtslage wieder etwas anders aus.
Pedelec oder E-Bike?
Ob ein Fahrverbot auch für Ihr motorisiertes Fahrrad gilt, kommt auf dessen Bauart und Leistung an. Geht es um ein E-Bike oder Pedelec? Oder vielleicht um ein S-Pedelec?
E-Bikes fahren ohne Tretunterstützung mit Motorleistung. Die Straßenverkehrsordnung qualifiziert sie als Leichtmofas, die eine Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen dürfen. Damit gelten sie nicht mehr als Fahrräder. Möchten Sie ein E-Bike fahren, brauchen Sie eine Prüfbescheinigung. Außer, Sie wurden vor dem 1.4.1965 geboren. Dann dürfen Sie ein E-Bike auch ohne weitere Bescheinigung fahren.
Pedelecs verfügen über einen Antrieb, der die Tretkraft nur unterstützt. Die Höchstgeschwindigkeit darf bei Motorhilfen bis 250 Watt 25 km/h betragen. Lässt die Bauart Ihres Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h zu, besitzen Sie ein sogenanntes S-Pedelec.
Fahrverbot fürs „Motor-Fahrrad“
Haben Sie aufgrund einer Verkehrssünde ein Fahrverbot kassiert, gilt für das E-Bike das Gleiche wie fürs Auto: Lassen Sie es während des Fahrverbots in der Garage.
Ein Pedelec hingegen wird als Fahrrad eingestuft. Damit dürfen Sie es auch während eines Fahrverbots nutzen. Für S-Pedelecs gelten dieselben Regeln wie für E-Bikes: Sie sind während der Verbotsfrist tabu.
Achtung: Befindet sich Ihr Führerschein in amtlicher Verwahrung und Sie fahren trotzdem Ihr E-Bike, können Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
Mofa fahren trotz Fahrverbot?
Während der Dauer des Fahrverbots müssen Sie komplett auf motorisierte fahrbare Untersätze verzichten. § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) untersagt Ihnen während eines Fahrverbots nämlich das Führen von Kraftfahrzeugen jeder oder einer bestimmten Art im Straßenverkehr. Wurde das Fahrverbot also nicht ausdrücklich von der Behörde oder dem Gericht auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt, muss auch das Mofa in der Garage bleiben.
Strafverfahren droht!
Werden Sie während eines Fahrverbots auf dem E-Bike, S-Pedelec oder Mofa erwischt wird, droht Ihnen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auf eine Prüfbescheinigung kommt es dabei nicht an. Nur wenn die Behörde oder das Gericht das Mofa ausdrücklich vom Fahrverbot ausgenommen hat, dürfen Sie damit fahren. Entsprechende Hinweise finden Sie in Ihrem Bußgeldbescheid oder im Urteil.
Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis besteht ein wichtiger Unterschied: Bei einem Fahrverbot müssen Sie eine gewisse Zeit auf Ihren motorisierten Untersatz verzichten. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und dürfen ohne weiteren Aufwand wieder fahren.
Wird Ihnen allerdings die Fahrerlaubnis entzogen, dürfen Sie erst nach deren Neubeantragung wieder ins Auto steigen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist also die härtere Strafe für schwere Unachtsamkeit im Verkehr. Im Hinblick auf die Nutzung von E-Bikes und Mofas ergibt sich aber ein weiterer Unterschied.
Mofa und E-Bike erlaubt?
Bei einem Fahrverbot müssen E-Bike und Mofa ebenso in der Garage bleiben wie das Auto. Etwas anders sieht es aus, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das ist zwar die schwerwiegendere Maßnahme. Denn schließlich ist damit Ihr Führerschein endgültig weg und Sie müssen eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Unter Umständen müssen Sie sogar vorher eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.
Haben Sie allerdings für Ihr Mofa eine separate Prüfbescheinigung oder haben Sie vor dem 1.4.1980 Ihr 15. Lebensjahr vollendet, dürfen Sie trotz Entziehung der Fahrerlaubnis weiter Mofa fahren. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt sich dann nicht auf das Mofa aus. Dasselbe gilt für E-Bikes oder S-Pedelecs. Aber Achtung: Auch das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mofas kann gerichtlich oder behördlich untersagt werden.
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