Rechtsfrage des Tages:
Wer sich auf seine Fahrprüfung vorbereitet, sollte fleißig üben. Fahrstunden sind natürlich nicht ganz günstig. Stellt der leere Supermarktparkplatz am Sonntag eine Alternative zum Üben dar?
Antwort:
Die meisten Fahranfänger können es kaum erwarten, endlich alleine hinter dem Steuer eines Autos zu sitzen. Diese Vorfreude wird aber meist durch die Angst vor der Fahrprüfung geschmälert. Da ist ein Supermarktparkplatz natürlich sehr verlockend, um seine Fahrkenntnisse aufzupolieren. Denn schließlich handelt es sich doch um ein Privatgelände, auf dem am Sonntag oder Feiertag kaum ein anderer Verkehrsteilnehmer unterwegs ist. So einfach ist die Sache leider aber tatsächlich nicht.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Wer in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen möchte, braucht eine Fahrerlaubnis. Wer seine schriftliche und praktische Fahrprüfung bestanden hat, bekommt seinen Führerschein ausgehändigt. Das Kärtchen dokumentiert, dass sein Inhaber in Besitz der Fahrerlaubnis ist. Und diese Fahrerlaubnis ist zwingend Voraussetzung, um legitim Auto fahren zu dürfen. Wer ohne "Lappen" fährt, erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar.
Private Parkplätze als "Straßenverkehr"?
Wer nicht bis zur Fahrprüfung warten will, den locken leere, unbefahrene Parkplätze zum Üben. Aber Achtung! Auch wenn Parkplätze von Supermärkten, Baumärkten und Co. eigentlich private Grundstücke sind, gehören sie doch zu den öffentlichen Verkehrsflächen. Der Grund dafür ist, dass sie von jedermann befahren werden können, ohne dass es Zufahrtskontrollen oder Beschränkungen gibt. Aus diesem Grund ist das Befahren eines solchen Parkplatzes ohne Führerschein auch dann untersagt, wenn sich dort aufgrund der Uhrzeit oder des Wochentages keine anderen Verkehrsteilnehmer befinden. Üben Sie dennoch am Sonntag auf einem öffentlichen Supermarktparkplatz das Einparken, droht nicht nur Ihnen eine strafrechtliche Verfolgung. Haben Ihre Eltern Ihnen wissentlich ihr Auto für diesen Zweck überlassen, machen auch sie sich strafbar.
Privatgelände als Übungsplatz
Etwas anderes gilt nur für tatsächlich rein private Flächen. Haben Ihre Eltern beispielsweise einen großen Hof, dürfen Sie als Fahranfänger dort Ihre Runden ziehen. Dafür muss das Gelände aber durch einen Zaun abgegrenzt sein und gerade nicht von jedem befahren werden dürfen. Wichtig ist dabei auch, dass das Gelände als privat erkennbar ist.
Verkehrsübungsplätze
Gehören Sie nicht zu den Glücklichen, die über einen privaten Fahrparcours verfügen, sollten Sie auf die Verkehrsübungsplätze zurückgreifen. Automobilclubs, Firmen oder Fahrschulen bieten Ihnen solche Übungsplätze. Aufgrund des Lockdowns sollten Sie sich vor Ihrem Ausflug aber informieren, ob der Platz überhaupt geöffnet ist. Oder es gelten besondere Regeln.
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