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Ist das Fahren ohne Führerschein strafbar?

Nur vergessen?

„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!“ Was droht, wenn Sie diese Dokumente nicht nachweisen können? Es kommt auf den Grund an.

Eine Frau wird von einem Polizisten am Auto kontrolliert. Er nimmt die Personalien auf.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie Ihren Führerschein vergessen, kann das in einer Verkehrskontrolle peinlich werden. Aber durften Sie überhaupt ohne Führerschein fahren oder haben Sie sich strafbar gemacht?

Antwort:

Der Führerschein gehört ebenso wie der Kfz-Schein in die Brieftasche. Hält die Polizei Sie an, müssen Sie nämlich Ihre Fahrerlaubnis nachweisen. Aber keine Sorge. Solange Sie kein Fahrverbot verbüßen, machen Sie sich nicht strafbar. Das gilt sogar dann, wenn Ihnen im Ausland wegen eines Fahrverbots der Führerschein abgenommen wurde.

Wichtige Unterscheidung

Wichtig ist die Unterscheidung von Führerschein und Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis bezeichnet die staatliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Haben Sie die schriftliche Prüfung in Ihrer Fahrschule und die Fahrprüfung bestanden, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist hingegen „nur“ das amtliche Dokument, das Ihre Fahrerlaubnis nachweist.

Führerschein vergessen

Haben Sie Ihren Führerschein nicht dabei, müssen Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Nach der Fahrerlaubnisverordnung müssen Sie nämlich Ihren Führerschein bei jeder Fahrt auf Verlangen vorweisen können. Das Bußgeld hält sich mit derzeit 10 Euro allerdings in Grenzen. Vielleicht haben Sie auch Glück und können Ihren Führerschein nachträglich auf der nächsten Polizeidienststelle vorzeigen. Dann kommen Sie unter Umständen mit einer mündlichen Verwarnung davon. Auf Ihre Fahrerlaubnis hat dies aber keinen Einfluss.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Benutzen Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, machen Sie sich strafbar. Es handelt sich also nicht bloß um eine nicht so erhebliche Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Diese zieht eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe nach sich und Sie müssen unter Umständen auch noch mit einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis rechnen. Haben Sie aber nur Ihr amtliches Dokument, also den Führerschein, vergessen, sind Sie trotzdem weiter Inhaber der Fahrerlaubnis. Strafbar machen Sie sich also nicht.

Achtung Fahrverbot!

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Führerschein aufgrund eines Fahrverbots nicht vorzeigen können. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit oder auch Straftat begangen, kann das Gericht oder die Behörde als Nebenfolge ein Fahrverbot verhängen. Während dieser Zeit ist es Ihnen untersagt, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen und der Führerschein wandert in amtliche Verwahrung. Die Fahrerlaubnis ist zwar nicht entzogen, sie ruht aber während der Dauer des Fahrverbots. In diesen Fällen würden Sie sich strafbar machen, wenn Sie trotzdem ins Auto steigen und losfahren.

Fahrverbot im Ausland

Natürlich kann es auch passieren, dass Ihnen während Ihres Urlaubs im Ausland ein Verkehrsverstoß unterläuft. In manchen Ländern kann dies zu einem Fahrverbot mit der Folge führen, dass Ihnen die Polizei direkt Ihren Führerschein abnimmt. Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot gilt aber nicht in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland weiter mit der notwendigen Fahrerlaubnis fahren und sich nicht strafbar machen. Um ein Bußgeld werden Sie allerdings nicht herumkommen, liegt Ihr Führerschein in Frankreich oder Italien und nicht in Ihrem Geldbeutel parat.

Fahren ohne Führerschein im Ausland

So wie ein ausländisches Fahrverbot nicht in Deutschland gilt, gilt auch ein deutsches Fahrverbot nicht im Ausland. Theoretisch dürften Sie also nach Grenzübertritt trotz eines deutschen Fahrverbots im Ausland fahren. In der Praxis sollten Sie dies aber lieber lassen. Zum einen sind die Strafen im Ausland teils deutlich gravierender, können Sie Ihren Führerschein nicht vorweisen. Zum anderen kann in anderen Ländern ein nicht vorhandenes Führerscheindokument als Straftat gewertet werden. Daher sollten Sie während eines Fahrverbots durch eine deutsche Behörde oder ein deutsches Gericht für dessen Dauer vollständig auf die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr verzichten.

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