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Fußgängerampel: bitte benutzen!

Rot heißt stehen!

Viele Fußgänger meinen, eine gewisse Narrenfreiheit im Straßenverkehr zu genießen. Aber auch diese müssen sich an Regeln halten.

Eine Frau läuft allein über einen Platz. sie hat ein Handy am Ohr und eine Tasche in der Hand.

Rechtsfrage des Tages:

Fußgängerampeln und Zebrastreifen sollen uns die sichere Überquerung einer Straße ermöglichen. Aber mal Hand aufs Herz. Bestimmt sind Sie auch schon einmal bei Rot über die Straße gelaufen. Das ist natürlich gefährlich und verboten. Was aber, wenn die nächste Fußgängerampel mehrere Meter weit entfernt ist?

Antwort:

Eigentlich sollten wir unseren Kindern ein gutes Vorbild sein und eine Straße nur bei grünem Ampellicht überqueren. Ist die nächste Ampel allerdings fünfzig Meter entfernt, ist die Verlockung groß. Gerade bei wenig Verkehr könnten Sie doch einfach schnell über die Fahrbahn huschen.

Nur Grün heißt gehen

Wer mit dem Auto oder Motorrad unterwegs ist, weiß: Ein Rotlicht zu missachten kann richtig teuer werden. Aber auch Fußgänger müssen sich an die für sie geltenden Lichtzeichen halten. Wer bei Rot über die Ampelkreuzung läuft, riskiert ein Bußgeld von bis zu zehn Euro. Die Selbstgefährdung wiegt allerdings deutlich schwerer.

Einfach umgehen?

Autofahrern ist die Umfahrung einer roten Ampel beispielsweise über eine Busspur in vielen Fällen verboten. Und auch als Fußgänger sollten Sie eine rote Fußgängerampel nicht umgehen. Doch wie weit muss eine Ampel entfernt sein, damit Sie sie ignorieren dürfen?

In weiter Ferne

Eins vorweggesagt: Eine genaue Meterangabe gibt es nicht. Zwar gilt der Bereich fünf Meter vor und hinter einer Fußgängerampel als geschützter Bereich. Doch selbst, wenn Ihnen ab einer Entfernung über fünf Metern vielleicht kein Rotlichtverstoß als Fußgänger vorgeworfen wird: Ein Verwarnungsgeld droht Ihnen trotzdem. Es kann nämlich ein Verstoß gegen das Gebot, Straßen nur an Fußgängerüberwegen mit oder ohne Ampel zu überqueren, vorliegen.

Ein paar Schritte mehr

Ob Sie in einem solchen Fall zur Kasse gebeten werden, kommt auf die Straße und die Entfernung zur nächsten Ampel an. In verschiedenen Urteilen haben Gerichte beispielsweise einen groben Verstoß von Fußgängern gesehen, da diese eine zwischen 20 und 40 Meter entfernte Ampel links liegen ließen. In den Fällen handelte es sich zudem um stark befahrene Straßen oder es herrschten schlechte Lichtverhältnisse.

Teilschuld

Aber nicht nur wegen des recht milden Verwarnungsgeldes ab fünf Euro sollten Sie sich stets die Mühe machen, die nächstgelegene Ampel zu nutzen. Zum einen gefährden Sie sich selbst. Zum anderen kann Ihnen je nach Verkehrssituation auch eine Mitschuld an einem vielleicht sogar schweren Unfall gegeben werden. Außerdem sollten Sie stets daran denken, insbesondere Kindern ein gutes Vorbild zu sein. Gerade Kinder sind besonders gefährdet, halten sie sich nicht an die Lichtzeichen.

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