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Statt zu Fuß: Gassi gehen per Fahrrad

Hund am Lenker

Manche Hunde brauchen sehr viel Bewegung. Da bietet sich doch eine große Runde mit dem Fahrrad an. Aber ist das auch erlaubt?

Ein Junge auf dem Fahrrad mit Beiwagen, in dem ein Hund sitzt, fährt neben einem anderen Jungen her.

Rechtsfrage des Tages:

Wer sich einen Hund anschafft, muss ausgedehnte Spaziergänge mit einplanen. Ist Ihr Hund besonders lauffreudig, können Sie die Tour auch mit dem Fahrrad machen. Oder etwa nicht?

Antwort:

Gerade größeren Hunden reicht eine kleine Gassirunde häufig nicht aus. Sie wollen sich richtig austoben. Eine gute Alternative zum mehrstündigen Spaziergang kann da eine Fahrradtour sein. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, wenn Sie sich an ein paar Regeln halten.

Ausdrücklich erlaubt

In der Straßenverkehrsordnung ist sogar geregelt, dass Hunde vom Fahrrad aus an der Leine geführt werden dürfen. Wichtig ist natürlich, dass Sie Ihren Hund sicher beherrschen können. Daher sollten Sie Ihren vierbeinigen Freund zunächst an das Fahrrad und das Mitlaufen gewöhnen. Andere Tiere wie beispielsweise Pferde dürfen Sie übrigens nicht vom Fahrradsattel aus führen.

Umsichtig fahren

Passen Sie Ihr eigenes Fahrverhalten an. Auf einsamen Feldwegen können Sie sicher mal ordentlich in die Pedale treten, sofern Ihr Hund fit genug ist und mithalten kann. Auf Wegen mit vielen Fußgängern müssen Sie hingegen defensiv fahren. Radeln Sie nur so schnell, wie Sie sicher auf plötzliche Bewegungen Ihres Hundes reagieren können.

Leine am Lenker tabu

Die Leine sollten Sie nicht am Lenker festbinden. Rennt Ihr Hund plötzlich los, ist ein Unfall schnell passiert. Wird dabei noch jemand anderes verletzt, kommt zumindest eine Teilschuld in Betracht. Ist Ihr Hund eher klein, könnten seine Beinchen vielleicht nicht mithalten. Möchten Sie Ihren Vierbeiner dennoch mit zum Radeln nehmen, sollten Sie über ein Transportkörbchen nachdenken. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern, die Hundeanhänger, Fahrradkörbe oder Transportboxen bereithalten. Auch ein Lastenfahrrad mit einer speziellen Hunderampe kann eine gute Lösung sein. 

Hund als Ladung

Rechtlich gilt der Hund dann als Ladung. Achten Sie darauf, dass er ausreichend gesichert ist. Außerdem sollte Ihr Bello Ihnen nicht die Sicht nehmen. Große Hunde haben in Fahrradkörbchen eher nichts zu suchen. Transportieren Sie einen großen Hund in einem Lenkerkorb, können Sie Ihr Fahrrad eventuell nicht mehr sicher beherrschen. Kommt es dann zum Unfall, haften Sie je nach Unfallhergang zumindest zum Teil mit.

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