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Gut versichert auf dem Fahrrad

Unfall, Diebstahl ...

Sind Sie mittlerweile auch mehr mit dem Fahrrad unterwegs als mit dem Auto? Dann sollten Sie mal Ihren Versicherungsschutz prüfen.

Ein Fahrrad wird mit einem Fahrradschloss gesichert.

Rechtsfrage des Tages:

Nach und nach werden unsere Städte immer fahrradfreundlicher. Und nicht zuletzt aufgrund des Umweltschutzes steigen immer mehr Menschen vom Auto auf den Drahtesel um. Sind Sie viel auf zwei Rädern unterwegs, kann leider auch immer etwas passieren. Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Antwort:

Trotz frischer Temperaturen halten viele Fahrräder schon lange keinen Winterschlaf mehr im Keller. Sind die Straßen aber nass oder gefroren, kann ein Unfall schnell passieren. Außerdem kann die dunkle Jahreszeit auch immer wieder Langfinger anlocken, die im Schutz der frühen Dunkelheit das eine oder andere Schloss knacken. Gerade bei teuren Fahrrädern sollten Sie sich gut absichern.

Haftpflicht Pflicht?

Anders als bei Kraftfahrzeugen besteht für Fahrräder keine Versicherungspflicht in einer Haftpflichtversicherung. Verursachen Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad einen Unfall, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an fremden Fahrzeugen ein. Aber auch als Fahrradfahrer können Sie in einem unaufmerksamen Moment einen anderen schädigen. In diesem Fall ist es gut, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Gerade Schäden an Autos können schnell richtig teuer werden. Da ist es wichtig, dass die Haftpflichtversicherung Ihnen finanziell den Rücken freihalten kann.

Anders bei E-Bikes

Haben Sie ein E-Bike oder ein S-Pedelec, erübrigt sich diese Frage, da diese als Kraftfahrzeuge gelten. Daher dürfen Sie mit diesen Gefährten nur unterwegs sein, wenn Sie eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Pedelecs mit einer Trittkraftunterstützung bis maximal 25 km/h gelten hingegen wiederum als Fahrräder ohne Versicherungspflicht. Mit diesen können Sie aber im Vergleich zu einem „normalen“ Fahrrad schon ganz schön flott unterwegs sein, wodurch die Unfallgefahr steigt.

Unverschuldeter Unfall

Wurden Sie als Fahrradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haftet der Verursacher für Ihren Sach- und Personenschaden. Hat Sie ein Auto aufs Korn genommen, ist das wiederum dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Hat ein anderer Radfahrer Sie über den Haufen gefahren, hat dieser hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung. Ansonsten muss er selbst in die Tasche greifen.

Schutz vor Langfingern

Im Keller oder der Garage ist Ihr kostbares Fahrrad durch Ihre Hausratversicherung geschützt. Unterwegs müssen Sie eine sogenannte Außenversicherung haben. Das bedeutet, dass Sie sich gegen einen Diebstahl außerhalb geschlossener Räume zusätzlich in der Hausratversicherung absichern müssen. Voraussetzung ist dabei stets, dass Sie das Fahrrad durch ein gutes Schloss ausreichend gegen Diebstahl gesichert haben. Stellen Sie Ihr Fahrrad für einen kurzen Stopp beim Bäcker einfach unangeschlossen vor den Laden und es wird gestohlen, kann Ihnen auch die Hausratversicherung nicht helfen.

Spezielle Fahrradversicherung

Alternativ schließen Sie eine spezielle Fahrradversicherung ab. Je nach Versicherungsvertrag kann diese für Diebstahl und Unfallschäden aufkommen. Wollen Sie sich ein teures Pedelec oder edles Mountainbike anschaffen, sollten Sie sich sorgfältig informieren. Auch eine Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie viele Kilometer pro Jahr mit dem Fahrrad unterwegs sind.

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