
Rechtsfrage des Tages:
Zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Insbesondere, wenn beide sich einen Weg teilen müssen. Sind Sie als Radfahrer verpflichtet, durch Klingeln auf sich aufmerksam zu machen?
Antwort:
So mancher Radfahrer ist flott unterwegs. Tritt dann unvermittelt ein Fußgänger in den Weg, kommt es schnell zu einer Kollision. Sind Fuß- und Radweg klar getrennt, ist das Risiko nicht so groß. Auf kombinierten Fuß- und Radwegen müssen hingegen alle eine erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen. Da kann eine Fahrradklingel gute Dienste tun.
Die helltönende Glocke
Eins ist klar: Fahrräder müssen mit einer Klingel ausgestattet sein. Die Regelungen dazu finden Sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Vorgeschrieben ist eigentlich eine „helltönende Glocke“. Was dabei genau „helltönend“ bedeutet, ist nicht ganz eindeutig. Klar ist mit der gesetzlichen Regelung aber, dass Sie weder Hupen, Hörner, Tröten oder andere alternative Signalgeber verwenden dürfen. Auch Radlaufglocken sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Wann klingeln?
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie als Radfahrer die Glocke betätigen, wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen. Wann das genau der Fall ist, kann nur am Einzelfall bestimmt werden. Sicherlich ist es sinnvoll, wenn Radfahrer durch Betätigen der Fahrradklingel ihr Kommen ankündigen. Fußgänger können so zur Seite gehen und werden nicht durch einen vorbeisausenden Radler überrascht. Eine generelle Pflicht zum Klingeln gibt es hingegen für Radfahrer nicht. So hat es das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Beschluss erklärt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2019, Aktenzeichen 2 U 1967/18).
Passt aufeinander auf!
Diese Pflicht gilt zumindest nicht situationsunabhängig. Ebenso wenig müssen Radfahrer sich auf Verdacht Fußgängern nur mit Schrittgeschwindigkeit nähern. Allerdings gilt eine erhöhte Rücksichtnahmepflicht. Radfahrer haben die Pflicht, als stärkere Verkehrsteilnehmer besonders auf Fußgänger zu achten. Auch Fußgänger müssen auf diesen kombinierten Wegen mit Radfahrern rechnen und achtsam sein. Erkennen Sie als Radfahrer hingegen, dass ein Fußgänger auffällig hin und her schlendert, sollten Sie zur Sicherheit ein kurzes Klingelsignal geben.
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