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Motorradschutzkleidung Pflicht?

Mit Helm und ...

Motorradfahren ohne Schutzhelm geht gar nicht. Aber brauchen Sie auch eine spezielle Jacke, Motorradhandschuhe und Protektoren?

Eine Motorradfahrerin setzt in einem Garagenhof einen Helm auf.

Rechtsfrage des Tages:

Sommerzeit ist Motorradzeit. Bei strahlendem Sonnenschein macht eine Ausfahrt besonders viel Spaß. Allerdings kann es in der Schutzkleidung ordentlich heiß werden. Ist Schutzbekleidung auf dem Motorrad eigentlich Pflicht?

Antwort:

Mit den ersten Sonnentagen erwachen überall die Motorräder aus ihrem Winterschlaf. Begeisterte Zweiradfans nutzen ihr Gefährt für Ausfahrten am Wochenende oder auch als motorisiertes Alltagsgerät. Das Tragen eines Schutzhelms ist dabei grundsätzlich Pflicht. Ob und wie Sie sich aber weitergehend schützen, bleibt zumeist Ihnen überlassen.

Besonders gefährdet

Motorradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, geht dieser sehr häufig nicht ohne Verletzungen vonstatten. Schließlich sind Sie auf einem Motorrad nicht durch eine Karosserie, Airbags und Sicherheitsgurte geschützt. Daher sollten Sie unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung für ausreichende Schutzkleidung sorgen und diese auch regelmäßig erneuern.

In Jeans und Pulli

Motorradfahren ohne Schutzhelm ist seit vielen Jahren verboten. Und das hat einen guten Grund. Der Helm kann im Falle eines Sturzes vor schlimmen Kopfverletzungen schützen. Daneben gibt es diverse weitere Möglichkeiten den Körper bei einem Unfall zu schützen. Tatsächlich sind Sie aber nicht verpflichtet, Lederjacke, Nierengurt oder Sicherheitsstiefel zu tragen. Eine gesetzliche Regelung dazu existiert nicht.

Mithaftung möglich

Allerdings kann eine Mithaftung für Unfallfolgen im Raume stehen. Wären die Verletzungen mit Schutzkleidung nicht so gravierend ausgefallen, sehen manche Gerichte darin eine Teilschuld. Höchstrichterlich ist diese Frage zwar noch nicht geklärt. Einige Entscheidungen von Oberlandesgerichten haben in solchen Fällen verletzten Motorradfahrern eine Teilschuld für die Unfallfolgen an einem eigentlich unverschuldeten Unfall auferlegt.

Pflicht in der Fahrschule

Vielleicht kommen Sie aber ohnehin nicht um die Anschaffung geeigneter Schutzkleidung herum. Wollen Sie nämlich einen Motorradführerschein der Klassen A, A1, A2 oder AM machen, müssen Sie bei der Prüfungsfahrt bestimmte Schutzbekleidung tragen. In der Praxis gilt das auch schon während der Ausbildungsfahrten. Die Verantwortung trägt dabei Ihr Fahrlehrer beziehungsweise die Fahrschule.

Was brauchen Sie?

Für Ausbildungs- und Prüfungsfahrten brauchen Sie neben dem obligatorischen Helm auch Motorradhandschuhe, eine enganliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor oder einen zusätzlichen Rückenprotektor. Außerdem müssen Sie eine Motorradhose und Motorradstiefel mit Knöchelschutz tragen. Viele Fahrschulen stellen ihren Fahrschülern entsprechende Bekleidung leihweise zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie die notwendigen Gegenstände selbst anschaffen müssen. Achten Sie dabei auf die vorgeschriebenen Prüfzeichen. Ihre Fahrschule berät Sie sicherlich gern.

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