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Sicher Rad fahren im Winter

Gut ausgerüstet

Schon längst ist das Radfahren kein Sommersport mehr. Wer auch bei Eis und Schnee auf zwei Reifen unterwegs ist, bekommt hier ein paar Tipps.

Frau lehnt mit dickem Schal und Fahrradhelm über dem Lenker ihres Fahrrads.

Rechtsfrage des Tages:

Nur weil es kälter wird, lassen nicht alle Radfahrer ihre Drahtesel im Keller stehen. Bei Eis und Schnee kann es aber auch rutschig werden. Welche besonderen Regeln gelten im Winter?

Antwort:

Der Trend zum Fahrrad oder E-Bike ist ungebrochen. Immer mehr Leute lassen das Auto stehen und schwingen sich in den Sattel. Das ist auch im Winter möglich, birgt aber insbesondere bei Eis und Schnee so manches Risiko. Damit Sie sicher durch den Winter radeln können, sollten Sie besonders umsichtig fahren und auf die richtige Beleuchtung achten.

Rad mit Winterreifen?

Natürlich gibt es keine Pflicht, sein Fahrrad mit Winterreifen auszustatten. Sinnvoll ist es aber allemal. Gerade wenn Sie in einer schneereichen Region wohnen, können spezielle Mäntel zusätzliche Sicherheit bieten. Übrigens dürfen Sie auf dem Fahrrad auch Spikereifen aufziehen. Anders als beim Auto ist das grundsätzlich auf allen Straßen und Wegen erlaubt, da die kleinen Metallstifte den Belag nicht beschädigen.

Tipp

Lassen Sie etwas Luft aus den Reifen. Dadurch erhalten Sie nicht nur bei Winterreifen, sondern auch mit den herkömmlichen Reifen etwas mehr Grip.

Radweg Pflicht?

Befindet sich an der Straße ein Radweg mit blauer Beschilderung sind Sie verpflichtet, diesen auch zu nutzen. Ansonsten dürfen Sie mit dem Fahrrad auch auf der Straße fahren. Was aber, wenn Schneeberge und eine Eisdecke den Radweg blockieren? Dann dürfen Sie bedenkenlos auf die Straße ausweichen. Da Straßen häufig besser geräumt und gestreut sind als Radwege, können Sie dort oft besser fahren. Das kann im Übrigen auch gelten, wenn rutschige Laubhaufen die Benutzung des Radweges zum Risiko machen.

Gut aufpassen

Ist es matschig oder vereist, sollten Sie Ihre Fahrweise anpassen. Halten Sie einen größeren Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, da diese und auch Sie beim Bremsen ins Rutschen kommen können. Fahren Sie langsamer als üblich und bremsen Sie frühzeitig und langsam ab. Plötzliche Vollbremsungen können zu unerfreulichen Stürzen führen. Denken Sie daran, dass auch Fußgänger plötzlich ausrutschen und in Ihren Fahrweg fallen können.

Im richtigen Licht

Ist es draußen grau und dämmerig, ist die richtige Beleuchtung am Fahrrad wichtiger denn je. Ohnehin muss Ihr Fahrrad mit bestimmter passiver Beleuchtung, also speziellen Reflektoren, ausgestattet sein. Bei der Wahl der passenden Fahrradlampe müssen Sie auf das Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes achten. Dieses besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Prüfnummer. Dann ist sie durch das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe getestet und nach der Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO) zugelassen. Übrigens dürfen Sie schon seit längerer Zeit batteriebetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten benutzen. Nutzen Sie einen Anhänger, um Ihre Kinder zu befördern? Auch dieser muss an Front und Heck beleuchtet sein.

Blinken und reflektieren

Natürlich sollten Sie sich im Winter auf dem Fahrrad besonders gut einpacken. Spezielle Regenschutzkleidung und warme Wintersachen können die Kälte abhalten. Die Fahrradbekleidung darf dabei auch reflektieren oder über blinkende Lichtelemente verfügen. Auch eine zusätzliche Stirnlampe ist nicht verboten. Achten Sie aber darauf, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind hingegen unzulässig.

Streicheleinheiten fürs Rad

Damit Sie lange Spaß an Ihrem Fahrrad haben, sollten Sie es gerade im Winter gut pflegen. Streumittel, Eis und Schnee greifen die Metallteile des Rades an. Gönnen Sie Ihrem Rad daher eine regelmäßige Reinigung. Sie können auch zu speziellen Fetten, Ölen oder anderen Pflegemitteln greifen. Haben Sie ein E-Bike oder Pedelec? Dann denken Sie daran, dass sich der Akku bei niedrigeren Temperaturen schneller entladen und auch die Leistungsfähigkeit abnehmen kann. Hat Ihr Gefährt einen abnehmbaren Akku, sollten Sie diesen nach der Nutzung mit ins Haus nehmen.

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