
Rechtsfrage des Tages:
Häufig nutzen sie die Straße statt den Radweg und sind meist richtig flott unterwegs: Rennradfahrer. Welche Regeln müssen die schnellen unter den Fahrradfahrern beachten?
Antwort:
Die Antwort ist ebenso kurz wie ernüchternd: Für Rennradfahrer gelten dieselben Regeln wie für andere Radfahrer auch. Daher müssen sie eigentlich auch vorhandene Radwege nutzen, die Sicherheitsbestimmungen für Fahrräder beachten und sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. In anderen Ländern sind die Regeln sogar noch etwas strenger.
Helmpflicht?
Für Fahrradfahrer gibt es in Deutschland – trotz jahrelanger Diskussion – keine Helmpflicht. Auch einer Mithaftung im Falle von Kopfverletzungen aufgrund eines Unfalls haben die Gerichte eine Absage erteilt. Allerdings lässt sich beobachten, dass Hobby-Rennfahrer deutlich häufiger einen Fahrradhelm tragen als andere Radler. Außerdem können beispielsweise Rennveranstalter das Tragen eines Helms als Zulassungsvoraussetzung vorschreiben.
Radweg? Pflicht!
Auch wenn es Rennradfahrer unbequem finden dürften: Ist ein Radweg vorhanden, müssen sie diesen auch nutzen. Eine allgemeine Ausnahme gilt nur, wenn der Radweg aufgrund seines Zustands für einen Radfahrer nicht sicher nutzbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn sich Schlaglöcher gebildet haben, der Belag sich gehoben hat oder andere bauliche Probleme zu ernsthaften Problemen für Radler werden. Dann dürfen diese auch auf die Straße ausweichen. Das Argument, die Reifen des Rennrads seien zu schmal für den holprigen Belag, dürfte hingegen nicht ziehen.
Was geht?
In Ausnahmefällen können Sie für Ihr Rennrad-Hobby versuchen, eine Sondergenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Außerdem dürften Sie als Rennradfahrer die Straße benutzen, wenn Sie in einem geschlossenen Verband von mindestens 16 Radfahrern unterwegs sind. Dann dürfen Sie auf der Fahrbahn sogar nebeneinander fahren.
Verkehrssicher?
Besonders problematisch ist, dass viele Rennräder eigentlich nicht straßenverkehrstauglich sind. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung gibt nämlich klare Regelungen hinsichtlich Beleuchtung, Klingel, Bremsen und vieles mehr vor. Und da kann so manches Rennrad als Sportgerät nicht mithalten. Das Bußgeld für beispielsweise eine unzureichende Beleuchtung ist zwar nicht so erheblich. Im Falle eines Unfalls kann es aber zu einer Mithaftung des Rennradfahrers kommen. Und das kann ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Durch Italien
Wollen Sie mit Ihrem Rennrad vielleicht auch einmal über einen Alpenpass nach Italien fahren? Dann sollten Sie die dortigen Regeln kennen. Das italienische Recht ist nämlich deutlich strenger. Wollen Sie in Italien mit Ihrem Rennrad fahren, müssen Sie daran die vorgeschriebene Beleuchtung montiert haben. Versäumen Sie dies, droht neben einem saftigen Bußgeld sogar die Beschlagnahme des Rennrads. Eine Lichtpflicht für Fahrräder gibt es hingegen nicht. Es kommt nur darauf an, ob die Leuchtmittel vorhanden sind.
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