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Regeln fürs Überholen mit dem Fahrrad

Aber mit Sicherheit!

Nicht alle Radfahrer sind gleich schnell unterwegs. Wollen Sie an einem anderen Radler vorbeifahren, müssen Sie gut aufpassen.

Ein Student ist mit seinem E-Bike unterwegs.

Rechtsfrage des Tages:

Wer als Autofahrer überholen möchte, muss einige Verkehrsregeln kennen. Gibt es aber eigentlich auch Bestimmungen, wenn Sie mit dem Rad andere Radfahrer überholen wollen?

Antwort:

Bei Radfahrern ist der Geschwindigkeitsunterschied nicht selten besonders groß. Während die einen mit ihren „normalen“ Fahrrädern vielleicht etwas gemütlicher unterwegs sind, können E-Bike-Fahrer schon eine beträchtliche Geschwindigkeit erreichen. Wollen Sie einen langsameren Radfahrer überholen, gelten ähnliche Regeln wie für das Überholen mit Kraftfahrzeugen. Und vorsichtig sollten Sie ohnehin immer fahren.

Links vorbei

Autofahrer sollten es verinnerlicht haben: Überholen dürfen Sie bis auf wenige Ausnahmen nur links. Diese Regel des § 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Fahrradfahrer. Möchten Sie einen langsameren Radler überholen, müssen Sie links an diesem vorbeifahren. Auch wenn sich rechts neben dem Radweg ein Fußgängerweg befindet, dürfen Sie auf diesen nicht ausweichen.

Ausreichender Abstand

Ebenso wie bei Kraftfahrzeugen müssen Sie beim Überholen auf einen ausreichenden Seitenabstand achten. Wer mit einem Kraftfahrzeug einen Radfahrer überholen möchte, muss einen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einhalten. Für Fahrradfahrer sind die Regelungen nicht so streng. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Oldenburg. Aufgrund der Verkehrssituation gerade auf Radwegen und Fahrradstreifen wäre ein Überholen innerorts ansonsten faktisch nahezu unmöglich (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.09.2021, Aktenzeichen 2 U 121/21).

Nicht zu dicht!

Denken Sie aber daran, dass der andere Radfahrer selten eine völlig gerade Linie fahren kann. Dies liegt zum einen in der Natur des Fahrrads. Zum anderen kann die Beschaffenheit des Weges einen Radler plötzlich zum Schwanken bringen. Fahren Sie durch ein Loch im Belag oder über einen Stein, kann der Lenker nach links oder rechts ausbrechen. Quetschen Sie sich also nicht an einem langsamen Fahrer einfach vorbei. Aus diesem Grund hat auch das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung dem überholenden Fahrradfahrer trotzdem eine Teilschuld auferlegt. Dieser hätte nämlich erkennen müssen, dass der andere Fahrer unsicher fuhr und ein sicheres Überholen daher nicht möglich war.

Achten Sie auf den Weg

Achten Sie auch gut auf den Zustand des Weges. Fahren Sie über eine unebene Schotterpiste, müssen Sie eher mit Fahrunsicherheiten rechnen. Und zwar sowohl bei sich selbst als auch bei anderen Radfahrern. Dort sollten Sie einen größeren Seitenabstand wählen als beispielsweise auf einem betonierten Radweg.

Laut geben

Gerade bei schmaleren Wegen sollten Sie vor Ihrem Überholmanöver klingeln. Dann weiß Ihr Vordermann, dass Sie an ihm vorbei wollen. Er kann seine Fahrweise anpassen und möglichst weit rechts fahren. Eigentlich sind sogenannte Schallzeichen innerhalb geschlossener Ortschaften nur in Gefahrensituationen erlaubt. Allerdings wird sich kaum jemand bei dem allgemeinen Straßenlärm über eine Fahrradklingel mokieren, wenn Sie nur kurz Signal geben.

Autos überholen

Auf der Straße dürfen Sie Kraftfahrzeuge übrigens mit dem Rad streng genommen auch nur links überholen. § 5 Absatz 8 StVO hält aber eine Ausnahme für Sie bereit: Kommt es zum Stau oder bildet sich an einer Ampel eine Schlange, dürfen Sie auf der rechten Fahrbahn ganz rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren. Dabei müssen Sie aber besonders vorsichtig fahren, um sich und andere nicht zu gefährden. Reicht der Platz nicht aus, dürfen Sie sich nicht zwischen den Autos hindurchschlängeln.

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