Rechtsfrage des Tages:
Nicht nur für teure Autos interessieren sich Diebe. Auch Fahrräder wechseln immer wieder ungewollt den Besitzer. Was können Sie tun, wenn Ihr Fahrrad verschwunden ist?
Antwort:
Fahrräder sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Dabei sind schon lange nicht mehr nur verhältnismäßig günstige Zweiräder unterwegs. E-Bikes und Pedelecs oder auch extravagante Mountainbikes stellen einen richtigen Wert dar. Ist das Fahrrad dann plötzlich weg, ist der Schreck groß. Rufen Sie die Polizei und schauen Sie mal in Ihren Versicherungsvertrag.
Das richtige Schloss
Vorsicht ist wie immer besser als Nachsicht. Daher sollten Sie Ihr Fahrrad entsprechend gut sichern. Gerade wenn Sie ein teures Luxusrad Ihr Eigen nennen, sollten Sie nicht am Fahrradschloss sparen. Achten Sie beim Kauf darauf, ein zertifiziertes Schloss mit massivem Schließzylinder zu kaufen. Und Vorsicht! Es gibt keine einheitlichen Sicherheitsklassen. Diese definiert jeder Hersteller selbst. Stellen Sie Ihr Rad ab, sollten Sie es, wenn möglich immer an einem fest verankerten Gegenstand anschließen. Das kann eine Straßenlaterne oder ein solider Fahrradständer sein. Auch Ihr Elektrofahrrad müssen Sie mit einem zusätzlichen Schloss sichern. Das Rahmenschloss allein reicht in der Regel nicht aus.
Unter Beobachtung
Mit moderner Technik können Sie Ihr Fahrrad stets im Auge haben. Besonders kostbare Räder können Sie beispielsweise mit einem GPS-Tracker versehen. Dieser wird versteckt am Fahrrad montiert und warnt Sie, wenn Ihr geparktes Rad bewegt wird. Außerdem können Sie über das Tracking den aktuellen Standort Ihres Zweirads ermitteln. In manchen Bundesländern können Sie Ihr Fahrrad auch bei der Polizei registrieren lassen. Das geht sogar online.
Trotzdem weg?
Wurde Ihr Fahrrad trotzdem gestohlen, sollten Sie die Polizei rufen. Im Idealfall haben Sie dabei gleich ein Foto Ihres Fahrrads und die Rahmennummer dabei. So haben Sie eine gewisse Chance, dass die Ordnungshüter Ihr Gefährt wiederfinden.
Gut versichert?
Findet sich Ihr Drahtesel nicht wieder ein, sollte er gut versichert sein. Ihre Haftpflichtversicherung ist dabei grundsätzlich nicht zuständig, da sie nur für von Ihnen verursachte Schäden Dritter eintritt. Unter Umständen können Sie Ersatz von Ihrer Hausratversicherung verlangen. Diese greift nämlich auch im Rahmen der sogenannten Außenversicherung für Sachen, die sich eine gewisse Zeit nicht in der Wohnung befunden haben. Allerdings sind Fahrräder nicht immer automatisch mitversichert. Schauen Sie daher vorsorglich mal in Ihre Police und erweitern gegebenenfalls den Versicherungsschutz.
Selbst schuld?
Ist Ihre Versicherung grundsätzlich zuständig, können Sie mit Pech aber trotzdem weniger oder gar nichts bekommen. Vor einer Auszahlung prüft die Versicherung nämlich, ob Sie eine Mitschuld am Diebstahl tragen. Das kann der Fall sein, wenn Sie Ihr Fahrrad unabgeschlossen oder nur mit einem leicht zu knackenden Schloss allein gelassen haben. Dann kann Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Heben Sie daher den Kaufbeleg für Ihr solides Fahrradschloss auf. Und haben die Diebe das geknackte Schloss liegen gelassen, nehmen Sie es unbedingt mit. Machen Sie auch ein Foto, wie das aufgeschnittene Schloss hinter der Straßenlaterne liegt. Damit können Sie wenn nötig nachweisen, dass Sie alles Ihnen Mögliche zur Sicherung getan haben.
Geklaut an der Schule
Kommt in der Schule der teure Taschenrechner abhanden oder die lederne Schultasche wird geklaut, muss die Schule Ersatz leisten. Bei Fahrrädern ist das leider meist nicht so. Denn diese gehören nicht zu den Gegenständen, die Schüler im Unterricht benötigen. Anders liegt entsprechend der Fall, wenn das Kind für die Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen muss. Außerdem sollten Sie bei einem Fahrraddiebstahl auf dem Schulgelände trotzdem immer bei der Schulleitung anfragen. Viele Schulen ersetzen aus Kulanz zumindest den Zeitwert des Rades, wenn es trotz ausreichender Sicherung aus dem Fahrradständer verschwunden ist. Manche Schulen unterhalten auch entsprechende Versicherungen.
Auch interessant:
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.