Rechtsfrage des Tages:
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Motorräder genauso wie für Autos. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Aber können Motorradfahrer überhaupt rechtlich wirksam geblitzt werden?
Antwort:
Die ersten warmen Tage haben viele Motorräder aus dem Winterschlaf geweckt. Scheint die Sonne und die Straßen sind trocken, mag so mancher auf zwei Rädern zu viel Gas geben. Da viele Geschwindigkeitsmessungen Fahrzeuge von vorne ablichten, können Motorradfahrer Glück haben. Schließlich befindet sich das Kennzeichen am Heck. Auch bei Fotos von hinten kann es mit der Identifizierung des Fahrers schwierig werden. Trotzdem genießen Motorradfahrer keine Narrenfreiheit.
Haftet der Halter?
Für Verkehrssünden haftet in Deutschland stets der Fahrer. Der Halter kann nicht für einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsübertretung eines anderen herangezogen werden. In einigen unserer europäischen Nachbarländer ist das anders. Dort kann auch der Halter für das Fehlverhalten eines anderen geradestehen müssen. Allerdings hat der Halter in Deutschland eine gewisse Mitwirkungspflicht. Kann er nicht als Fahrer identifiziert werden, soll er Auskunft über die Person geben, die zur Tatzeit das Fahrzeug genutzt hat. Tut er dies nicht, kann ihm bei schwereren Verstößen eine Fahrtenbuchauflage drohen. Bei Motorrädern ist die Identifikation des Fahrers aber gleich aus zwei Gründen schwierig. Durch den Motorradhelm ist der Fahrer auf einem Blitzerfoto häufig nicht zu erkennen. Wurde das Messfoto dann auch noch von der Front der Maschine gemacht, fehlt es an der Dokumentation des Kennzeichens.
Messung von vorne
Für Geschwindigkeitsmessungen werden die unterschiedlichsten Geräte eingesetzt. Es gibt zum Beispiel Lasermessgeräte oder solche, die mit Radarstrahlen funktionieren. Vielen Messverfahren ist gemein, dass die Messung tatsächlich von vorne erfolgt. Bei Motorradfahrern bedeutet dies, dass das Kennzeichen am Heck nicht erkennbar ist. Entsprechend kann der Halter bzw. Fahrer nicht ermittelt werden.
Unerkannt, aber ...
Trotzdem ist kein Motorradfahrer vor Bußgeldbescheiden absolut sicher. So gibt es Messanlagen, die neben einem Frontfoto auch ein Foto des Hecks fertigen. Über das so erkennbare Kennzeichen kann die Behörde den Halter ermitteln. Damit hat sie zwar noch nicht den Fahrer am Haken. Allerdings engt sich der Personenkreis deutlich ein. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es in der Regel weniger Motorräder des gleichen Typs in einem Zulassungsbezirk gibt, als Autos. Die Bußgeldbehörden können das Messfoto mit der Zulassungsstelle abgleichen. Besonders individuelle Motorräder fallen dann natürlich auf.
Helm verdeckt das Gesicht
Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass durch den Helm eine eindeutige Identifizierung des Fahrers häufig nicht möglich ist. Dies ist entscheidend, da nach deutschem Recht nicht der Halter des Fahrzeugs haftet. Belangt werden kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur der Fahrer. Auch wenn das Gesicht durch den Helm meist nicht gut erkennbar ist, so ist eine Identifizierung teilweise aber doch möglich. Außerdem kann auf dem Motorrad die Statur des Fahrers recht genau erkannt werden. Dies ist im Auto eher selten der Fall. Besondere Merkmale wie eine auffällige Motorradbekleidung, ein individueller Helm oder Beschädigungen am Motorrad können zur Überführung des Täters beitragen.
Erst geblitzt, dann angehalten
Der sicherste Weg, rasende Motorradfahrer zu schnappen, ist die Messung mit anschließendem Polizeiposten. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr. Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit dieser Möglichkeit rechnen. Letztlich sollte jeder Motorradfan sich natürlich auch im Eigeninteresse an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Diese dienen auch der eigenen Sicherheit.
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