Rechtsfrage des Tages:
Auch wenn Ihre Weste noch so weiß ist. Winkt die Polizei Sie raus, bekommen Sie sicherlich trotzdem einen Schreck. In jedem Fall ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Müssen Sie allen Aufforderungen der Beamten nachkommen?
Antwort:
Mal ehrlich: Werden Sie zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle an den Straßenrand gewunken, wird eigentlich jedem Autofahrer etwas mulmig. Da es sich aber um stichpunktartige Kontrollen handelt, brauchen Sie sich mit einem reinen Gewissen keine Sorgen machen. Auch wenn grundsätzlich Kooperation gefragt ist, dürfen Sie einige Dinge ablehnen.
Warum Kontrolle?
Eine Verkehrskontrolle dient der Sicherheit im Straßenverkehr und damit der Gefahrenabwehr. Die Polizei darf Verkehrsteilnehmer jederzeit daraufhin überprüfen, ob sie verkehrstüchtig sind und das Fahrzeug verkehrssicher ist. Aber keine Sorge. Meist liegt der Maßnahme kein besonderer Verdacht zugrunde. Geregelt finden Sie diese Verkehrskontrolle in § 36 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!
Die Polizei kann Sie als Fahrzeugführer überprüfen. Sind Sie als Person von Interesse, werden Sie zunächst Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen müssen. Damit wollen sich die Beamten überzeugen, dass Sie die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Dieser Aufforderung müssen Sie nachkommen. Außerdem schauen die Polizisten genau hin, ob Sie vielleicht aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum oder wegen Übermüdung nicht mehr fahrfähig sind.
Fahrzeugkontrolle
Auch Ihr Fahrzeug kann genauer unter die Lupe genommen werden. Dabei kann die Polizei die Beleuchtung, Reifen und die Gültigkeit beispielsweise der HU-Plakette prüfen. Auch Warndreieck und Verbandkasten müssen Sie auf Anforderung vorzeigen. Was nicht geht: Wollen die Beamten das Fahrzeuginnere kontrollieren, ist das nicht so ohne Weiteres möglich. Dafür brauchen sie eigentlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nur bei Gefahr in Verzug dürfen sie schon vorher tätig werden.
Mitmachen notwendig
Als Fahrer haben Sie gewisse Mitwirkungspflichten. So müssen Sie die Papiere vorzeigen und nach Aufforderung das Fahrzeug verlassen. Eine Weigerung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses fällt umso höher aus, wenn Sie der Aufforderung zum Anhalten gar nicht erst Folge leisten und einfach weiterfahren. Um nicht in eine unangenehme Situation zu kommen, sollten Sie die Polizeibeamten auf keinen Fall provozieren. Schalten Sie nachts die Innenbeleuchtung im Wagen an und warten Sie auf die Anweisung der Polizisten. Diese sollten sich zu keinem Zeitpunkt von Ihnen bedroht fühlen.
Alkohol- und Drogentest
Hingegen ist die Teilnahme an einem Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest freiwillig. Werden Sie aufgefordert, ins Röhrchen zu pusten, dürfen Sie sich weigern. Bei einem begründeten Anfangsverdacht kann Sie die Polizei aber zur Blutentnahme mit auf das Polizeirevier nehmen. Oder diese wird im Krankenhaus durchgeführt. Sind Sie also sicher, dass Sie absolut nüchtern sind, können ein Drogenschnelltest oder die Atemalkoholkontrolle der schnellste Weg sein.
Schweigen ist Gold …
Ruhig und höflich können Sie eine Polizeikontrolle schnell überstehen. Aber Achtung! Wird Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens eröffnet oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, sollten Sie nicht redselig werden. Machen Sie besser von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Äußern können Sie sich später noch schriftlich. Und dann eventuell über Ihren Anwalt. Verweigern Sie nach einer entsprechenden Belehrung die weitere Aussage, darf Ihnen das nicht negativ ausgelegt werden.
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Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
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