Kann der Geschädigte den Anspruch auf Schadenersatz belegen, steht die "Haftung dem Grunde nach" fest. Das bedeutet, es gibt eine Anspruchsgrundlage, deren Voraussetzungen erfüllt sind. Da alle Voraussetzungen vorliegen, ist klar, dass er einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Noch nicht klar ist, wie hoch der Schadenersatz sein wird.
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