Rechtsfrage des Tages:
Wollen Sie demnächst ins Ausland fahren, sollten Sie die dort geltenden Verkehrsregelungen kennen. Die Vorbereitung geht schon zu Hause los. Denn in manchen Ländern sind Winterreifen grundsätzlich Pflicht. Wo sind sie vorgeschrieben und wann brauchen Sie Schneeketten?
Antwort:
In Deutschland gibt es keine starre Winterreifenpflicht. Es gibt also kein festes Datum, ab wann Sie nur noch auf der speziellen Bereifung unterwegs sein dürfen. Allerdings müssen Sie bei Eis, Schnee und Glätte Ihr Auto stehen lassen, wenn es noch auf Sommerreifen fährt. Bei unseren Nachbarn im EU-Ausland gelten teilweise andere Bestimmungen. Vor einem Herbst- oder Winterurlaub sollten Sie sich schlaumachen.
Österreich
Ähnlich ist die Situation im benachbarten Alpenland. Auch dort gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss Ihr Auto aber über Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit der Bezeichnung M+S, M.S., M&S und/oder das Alpine-Symbol verfügen. Alternativ können Sie auch Schneeketten auf der Antriebsachse aufziehen. Dafür muss die Straße nahezu durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein. Das Besondere in Österreich: Diese situative Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Und bei extremen Wetterbedingungen können auch unabhängig von der Bereifung Schneeketten zur Pflicht werden.
Italien
Komplizierter wird es in Italien. Dort sind Sie häufig verpflichtet, Winterreifen zu benutzen. Die einzelnen Regelungen weichen aber in den unterschiedlichen Provinzen teilweise voneinander ab. So gibt es lokale Verordnungen, die Zeitraum, Strecken und eine generelle oder situative Verpflichtung festlegen können. Beispielsweise dürfen Sie vom 15. November bis zum 15. April auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen nur auf Winterreifen unterwegs sein. Auf manchen Straßen werden durch entsprechende Schilder zudem Schneeketten vorgeschrieben. Vor einer Reise nach Italien müssen Sie sich also detailliert über die Bestimmungen unterwegs und im Zielgebiet informieren.
Schweiz
Die Schweizer kennen keine allgemeine Winterreifenpflicht. Hier muss jeder Autofahrer nach eigener Verantwortung entscheiden. Allerdings droht ein Bußgeld, wenn Sie aufgrund ungeeigneter Bereifung für eine Verkehrsbehinderung sorgen. Und kommt es bei Eis und Schnee mit Sommerreifen zu einem Unfall, tragen Sie eine erhebliche Mitschuld. Im Bedarfsfall können auch Schneeketten durch entsprechende Beschilderung zur Pflicht werden.
Tschechien und Slowenien
In beiden Ländern gilt eine Winterreifenpflicht. In Tschechien müssen Sie vom 1. November bis zum 31. März bei Schnee, Eis und Matsch sowie Temperaturen unter vier Grad Celsius Winterreifen oder M-und-S-Reifen aufgezogen haben. In Slowenien gilt diese Pflicht zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Alternativ dürfen Sie dort auch Sommerreifen mit mindestens 3 Millimetern Profiltiefe und Schneeketten nutzen.
Frankreich
In Frankreich gilt in 48 Departements für die Bergregionen eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 31. März. Außerdem kennzeichnen Schilder, wenn bei winterlichen Wetterverhältnissen Winterreifen oder sogar Schneeketten vorgeschrieben sind. Die Anordnung kann auch kurzfristig erfolgen. Fahren Sie nicht ohnehin auf Winterreifen, müssen Sie die Witterungsbedingungen besonders gut beobachten. Alternativ zu M-und-S-Reifen oder solchen mit dem Schneeflockensymbol können Sie auch Schneeketten oder sogenannte Schneesocken auf die Reifen der Antriebsachse aufziehen. Das Tempolimit liegt für Schneeketten bei 50 km/h.
Dänemark, Belgien, Niederlande und Polen
In diesen Ländern erwartet Sie keine generelle Winterreifenpflicht. Sind die Straßen durchgängig oder nahezu durchgängig mit Schnee oder Eis überzogen, dürfen Sie Schneeketten benutzen. In den Niederlanden gilt das jedoch nicht.
Unterwegs mit dem Wohnmobil
Wollen Sie zum Wintercamping mit dem Wohnmobil unsere Nachbarländer besuchen, sollten Sie sich ebenfalls genau erkundigen. In manchen Ländern gelten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder generell für Wohnmobile abweichende Regelungen als für Pkw. Beispielsweise in Tschechien brauchen Sie für schwere Fahrzeuge lediglich auf der Antriebsachse Winterreifen. In Slowenien sind für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Sommerreifen ausreichend, wenn Sie Schneeketten dabeihaben und im Bedarfsfall aufziehen. Allerdings müssen Sie auch eine Schaufel dabeihaben.
Winterreifen sind sinnvoll
Halten Sie sich an die deutsche Regel „O bis O“ und haben schon Ihre Winterreifen aufgezogen, brauchen Sie sich meist auch im Reiseland keine Gedanken zu machen. Geht Ihre Fahrt beispielsweise nach Frankreich oder Italien, sollten Sie sich je nach Region zur Sicherheit auch Schneeketten in den Kofferraum legen.
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