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Abschleppen ohne Parkverstoß

Auto grundlos weg?

Alles richtig gemacht und trotzdem abgeschleppt? Unter Umständen kann das durchaus passieren. Und zwar sogar in Ihrem Sinne.

Ein Mann lädt ein Auto auf einen Abschleppwagen.

Rechtsfrage des Tages:

Parken Sie unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz oder begehen eine andere Parksünde, können Sie Ihr Auto nicht selten bei einem Abschleppunternehmen abholen. Die Polizei kann Ihren Wagen aber auch ohne einen Verkehrsverstoß abschleppen lassen. Wie kann das gehen?

Antwort:

Finden Sie Ihr Auto nicht mehr auf dem Parkplatz vor, muss es nicht unbedingt gestohlen worden sein. So oder so sollten Sie sich an die Polizei wenden. Wurde der Wagen entwendet, können Sie direkt Anzeige erstatten. Vielleicht teilen Ihnen die Beamten aber auch mit, wo Sie Ihr Auto abholen können.

Schutz des Eigentums

Nach den Polizeigesetzen der Länder ist die Polizei berechtigt, Sachen zum Schutz des Eigentümers vor Verlust oder Beschädigung sicherzustellen. Haben Sie beispielsweise vergessen, das Autofenster zu schließen und haben ein teures Navi im Wagen, kann Ihr Fahrzeug zur Sicherung Ihres Eigentums an den Haken gehängt werden. Die Polizei entscheidet in einem solchen Fall nach eigenem Ermessen, ob Sie selbst in der Lage sind, einen drohenden Diebstahl zu verhindern.

Auf Ihre Kosten

Eigentlich ist es ja sehr nett, wenn andere sich um die Sicherheit Ihres Autos sorgen. Der Nachteil für Sie ist, dass Sie in einem solchen Fall die Kosten des Abschleppens und Verwaltungsgebühren tragen müssen. Allerdings muss die Maßnahme auch verhältnismäßig sein.

Nicht erreicht

In der Regel muss die Polizei zunächst versuchen, Sie ausfindig zu machen. Sie muss sich also bemühen, den Halter telefonisch oder persönlich zu erreichen. Zumindest wenn zu erwarten ist, dass Sie in absehbarer Zeit das Fenster wieder schließen können. Auch das Maß der drohenden Gefahr muss die Polizei in ihre Erwägungen mit einbeziehen. Hat sie sich aber zur Abschleppmaßnahme entschieden, werden Sie als Halter nach einer Anhörung einen Kostenbescheid bekommen.

Ohne eigenes Verschulden

Es kommt dabei übrigens nicht darauf an, ob Sie ein Verschulden an der Gefährdung trifft. Egal, ob das Fenster von anderen zerstört wurde oder Sie es einfach nur nicht geschlossen haben – die Polizei kann in Ihrem Interesse eingreifen und Ihr Auto nebst Inventar vor weiteren Schäden schützen.

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